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   AG München, 23.06.2021 - 158 C 15394/20   

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https://dejure.org/2021,48450
AG München, 23.06.2021 - 158 C 15394/20 (https://dejure.org/2021,48450)
AG München, Entscheidung vom 23.06.2021 - 158 C 15394/20 (https://dejure.org/2021,48450)
AG München, Entscheidung vom 23. Juni 2021 - 158 C 15394/20 (https://dejure.org/2021,48450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 651h Abs. 1 S. 1; BGB § 349
    Keine konkludente Rücktrittserklärung vom Pauschalreisevertrag durch bloßen Nichtantritt der Reise auch angesichts der Corona-Pandemie

  • RA Kotz

    Rücktritt vom Pauschalreisevertrag wegen Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Rücktritt vom Pauschalreisevertrag durch Nichtantritt der Reise

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 30.08.2007 - 24 S 39/07

    Flugreisevertrag: Konkludenter Reiserücktritt bei Nichtantritt des Hinflugs;

    Auszug aus AG München, 23.06.2021 - 158 C 15394/20
    Dies gilt allerdings nicht, sofern der Reisende lediglich zum Reiseantritt nicht erscheint, denn einem solchen Verhalten ist ohne das Hinzutreten weiterer Umstände aus der Sicht eines objektiven Empfängers der eindeutige Wille des Reisenden zum Rücktritt vom Reisevertrag nicht zu entnehmen (ausführlich hierzu LG Frankfurt, Urteil vom 30. August 2007 - 2-24 S 39/07 -, juris).
  • LG München I, 20.09.2021 - 30 S 9842/21

    Bloßer Nichtantritt der Reise keine konkludente Rücktrittserklärung vom

    Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 23.06.2021, Az. 158 C 15394/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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