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   AG München, 29.04.2016 - 224 C 27412/15   

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AG München, 29.04.2016 - 224 C 27412/15 (https://dejure.org/2016,27667)
AG München, Entscheidung vom 29.04.2016 - 224 C 27412/15 (https://dejure.org/2016,27667)
AG München, Entscheidung vom 29. April 2016 - 224 C 27412/15 (https://dejure.org/2016,27667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktivlegitimation des Schadensabwicklungsunternehmens für Rückforderungsprozesse aufgrund der Passivlegitimation; Durchführen der Bearbeitung des Versicherungsfalls alleinig durch das Schadensabwicklungsunternehmen

  • rewis.io

    Aktivlegitimation des Schadensabwicklungsunternehmens in Rückforderungsprozessen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aktivlegitimation von Schadensabwicklungsunternehmen für Rückforderungsprozesse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 28.08.2009 - 25 U 2149/09

    Bereicherungsanspruch: Anspruch eines Rechtsschutzversicherers gegen den

    Auszug aus AG München, 29.04.2016 - 224 C 27412/15
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus Entscheidung des OLG München (Urteil vom 28.08.2009, Az. 25 U 2149/09), die im Übrigen in einem völlig anderen Kontext entstanden ist.
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2021 - 12 U 216/20

    Abwicklung von Rechtsschutzversicherungsfällen durch ein

    Soweit teilweise die Auffassung vertreten wird, § 126 Abs. 2 VVG sei analog auf Aktivklagen gegen einen Rechtsanwalt anzuwenden (AG München, Urteil vom 29.04.2016 - 224 C 27412/15, juris Rn. 18 ff.; BeckOK-VVG/Filthuth, 9. Edition § 126 Rn. 15a; Jungermann, r+s 2019, 15, 16), folgt der Senat dem jedenfalls für die hier vorliegende Klage auf Rückforderung nicht verdienter Vorschusszahlungen nicht.
  • BGH, 30.11.2022 - IV ZR 143/21

    Rechtsschutzversicherung: Aktive Prozessführungsbefugnis des

    Teilweise wird dies in einzelnen Konstellationen befürwortet, so etwa bei vertraglichen oder bereicherungsrechtlichen Rückforderungsansprüchen (AG München, Urteil vom 29. April 2016 - 224 C 27412/15, juris Rn. 21, 23; Brünger in Staudinger/Halm/Wendt, Versicherungsrecht 2. Aufl. § 126 VVG Rn. 9), für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Leistungskondiktion bis zum Abschluss der Leistungsbearbeitung (Bruck/Möller/Bruns, VVG 9. Aufl. § 126 Rn. 40; ähnlich BK-VVG/Honsell, § 158l Rn. 16), bei einer Auseinandersetzung über Deckungsfragen (van Bühren, EWiR 2018, 623, 624) oder soweit der Aktivprozess im Zusammenhang mit der "Versicherungsleistung" (§ 126 Abs. 2 Satz 1 VVG) steht, d.h. die "Leistungsbearbeitung" (§ 164 Abs. 1 Satz 1 VAG) betrifft (Jungermann, r+s 2019, 15, 17).
  • OLG Karlsruhe, 19.01.2021 - 12 U 216/20
    Soweit teilweise die Auffassung vertreten wird, § 126 Abs. 2 VVG sei analog auf Aktivklagen gegen einen Rechtsanwalt anzuwenden (AG München, Urteil vom 29.04.2016 - 224 C 27412/15, juris Rn. 18 ff.; BeckOK-VVG/Filthuth, 9. Edition § 126 Rn. 15a; Jungermann, r+s 2019, 15, 16), folgt der Senat dem jedenfalls für die hier vorliegende Klage auf Rückforderung nicht verdienter Vorschusszahlungen nicht.
  • LG Aachen, 01.12.2016 - 9 O 409/15

    Erteilung einer Deckungszusage für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus

    Zweck des § 126 Abs. 2 S. 1 VVG ist es, die gesamte Abwicklung eines Schadensfalles beim Abwicklungsunternehmen zu verorten (vgl. auch AG München, Urt. v. 29.04.2016 - 224 C 27412/15).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 18.06.2019 - 221 C 452/18

    Zulässigkeit einer Nebenintervention durch die Gesellschafterin einer GbR in

    Aus der von der Klägerin weiter zitierten Entscheidung des AG München vom 29. April 2016 (224 C 27412/15) ergibt sich ebenso nichts für die Klägerin.
  • LG Kaiserslautern, 10.05.2022 - 2 O 778/21
    Dies könnte dann der Fall sein, wenn für die Beklagte zu erkennen gewesen wäre, dass die Klägerin für die Forderungsinhaber handeln würde und eine Geltendmachung der Forderung durch sie als Beauftragte oder Forderungszessionarin bevorstünde (AG München, Endurteil vom 29.04.2016 - 224 C 27412/15, BeckRS 2016, 15962).
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