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   AG München, 30.06.2016 - 213 C 3921/16   

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https://dejure.org/2016,24711
AG München, 30.06.2016 - 213 C 3921/16 (https://dejure.org/2016,24711)
AG München, Entscheidung vom 30.06.2016 - 213 C 3921/16 (https://dejure.org/2016,24711)
AG München, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 213 C 3921/16 (https://dejure.org/2016,24711)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Eine Fährverbindung unterfällt nicht den Regelungen der §§ 651a ff. BGB

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Seebeförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Fähre verpasst

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fährverbindung - Pauschalreise?

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Eine Fährverbindung ist in der Regel keine Pauschalreise, auch wenn neben der Fahrzeugmitnahme eine Kabine gebucht wird

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fähre verpasst

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fähre verpasst! - Reisender war rechtzeitig am Hafen und bleibt trotzdem auf den Kosten für die verpasste Schiffspassage sitzen

  • versr.de (Kurzinformation)

    Fähre verpasst

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Haftung eines Reisebüros aufgrund einer verpassten Fährverbindung

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Was, wer bei einem Reisebüro oder Automobilklub eine Fährüberfahrt bucht, wissen sollte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fährverbindung ist keine Pauschalreise

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Fähre keine Pauschalreise

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Reiserecht - Fährüberfahrt mit Übernachtung ist kein Reisevertrag

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3458
  • NJW-RR 2016, 1145
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 130/08

    Zur Qualifizierung eines Reisebüros als Reiseveranstalter oder Reisevermittler

    Auszug aus AG München, 30.06.2016 - 213 C 3921/16
    Gleichwohl kann ein Reisebüro auch als Reiseveranstalter auftreten, etwa wenn es diverse Einzelleistungen im Voraus bündelt, die Leistungserbringer nicht benennt und insbesondere dem Kunden nur einen Gesamtpreis nennt (BGH, Urteil vom 30. September 2010 - Xa ZR 130/08 -, Rn. 12, juris).
  • LG Mannheim, 17.03.2022 - 15 O 106/21

    Reisevermittlungsvertrag / Flugscheine / Corona-Pandemie / Thailändisches

    Insbesondere wenn lediglich eine einzelne Beförderungsleistung gebucht wird, liegt es auf der Hand, dass ein Reisebüro lediglich vermittelnd tätig wird und nicht eine einzelne Beförderungsleistung in eigener Verantwortung, etwa als Fluggesellschaft, erbringen will (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.1973 - VII ZR 247/72, BGHZ 61, 275-282, juris Rn. 18; BGH, Urt. v. 24.6.1969 - VI ZR 45/67, NJW 1969, 2008, 2009; AG München, Urt. v. 30.6.2016 - 213 C 3921/16, RRa 2016, 297).

    Ferner entsteht auch allein durch die Erstellung der Rechnung im eigenen Namen kein Vertrauenstatbestand dahingehend, dass der Vertragspartner im konkreten Fall in eigener Verantwortung tätig werden und nicht nur als Vermittler handeln will (LG Würzburg, Urt. v. 17.12.2008 - 43 S 1765/08, RRa 2009, 232, juris Rn. 6; AG München, Urt. v. 30.6.2016 - 213 C 3921/16, RRa 2016, 297).

    Der Reisende kann bei einem Fehlen der erfolgreichen Reiseleistung nicht Gewährleistungsrechte gegenüber dem Reisebüro geltend machen oder dem Anspruch des Reisebüros aus dem Vermittlungsvertrag entgegen halten (OLG München, Urt. v. 13.12.1983 - 13 U 1652/83, MDR 1984, 492; AG München, Urt. v. 30.6.2016 - 213 C 3921/16, RRa 2016, 279; vgl. Staudinger/Ansgar Staudinger, BGB § 651a Rn. 148).

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