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AG München, 31.10.1985 - 462 Cs 262 Js 53795/85 |
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AG München, Entscheidung vom 31. Oktober 1985 - 462 Cs 262 Js 53795/85 (https://dejure.org/1985,2850)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 248 b
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs; Leasingfahrzeug; Ablauf des Leasingvertrages
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 458
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.10.1957 - 4 StR 523/57
Auszug aus AG München, 31.10.1985 - 462 Cs 262 Js 53795/85
Entgegen der Rechtsauffassung des BGH (GoltdArch 1963, 344 im Anschluß an die Grundsatzentscheidung in BGHSt 11, 47) und eines Teils der Rechtspr. und Lit. (…u. a. Schmidhäuser, Strafrecht, BT, 2. Aufl. 1983, S. 104), die der Ansicht des BGH gefolgt sind, hält das AG insoweit die bloße Überschreitung der Mietzeit, also die unbefugte Fortsetzung einer zunächst befugten Ingebrauchnahme, für nicht strafbar nach § 248 b StGB .
- OLG Schleswig, 20.01.1989 - 1 Ss 527/88 "Auch die unbefugte Fortsetzung der zunächst befugten Ingebrauchnahme eines Kraftfahrzeugs kann den Tatbestand des § 248b StGB erfüllen (gegen AG München, NStZ 1986, 458 = NStE Nr. 1 zu " 248b StGB ).«.