Rechtsprechung
AG Münster, 11.09.2008 - 49 C 2864/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Mietzahlungsanspruchs im Hinblick auf eine Aufrechnung mit einem behaupteten Aufwendungsersatzanspruch aus der Selbstvornahme einer Mängelbeseitigung durch den Mieter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gevestor.de (Kurzinformation)
Mängel in der Mietwohnung: Wer ist verantwortlich?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 222/06
Zum Kostenerstattungsanspruch des Wohnraummieters gegen den Vermieter im Fall der …
Auszug aus AG Münster, 11.09.2008 - 49 C 2864/08
Beseitigt ein Mieter einen von ihm behaupteten Mangel selbst, ohne den Vermieter zuvor in Verzug gesetzt zu haben (§ 536a Abs. 2, Nr. 1 BGB) und liegt auch keine Notmaßnahme im Sinne von § 536a Abs. 2, Nr. 2 BGB vor, ist ein Rückgriff auf § 539 Abs. 1 BGB in Verbindung mit den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht gestattet (vgl. BGH VIII ZR 222/06).