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AG Münster, 17.11.2016 - 7 C 1073/16 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht …
Auszug aus AG Münster, 17.11.2016 - 7 C 1073/16
Der Geschädigte leistet:dem Gebot: zur Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen genüge und bewegt sich | in:den für die Schadensbehebung durch "8 249 Abs. 2. Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu: demjenigen Preis vornimmt, den:ein vom:ihm eingeschalteter a Sachverständiger i in.einem Gutachten, dass eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf den allgemeinen regionalen Markt: ermittelt: hat (vergleiche BGH NJW 2010, Seite 2722).