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   AG Münster, 26.05.2014 - 140 C 1740/13   

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https://dejure.org/2014,30530
AG Münster, 26.05.2014 - 140 C 1740/13 (https://dejure.org/2014,30530)
AG Münster, Entscheidung vom 26.05.2014 - 140 C 1740/13 (https://dejure.org/2014,30530)
AG Münster, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - 140 C 1740/13 (https://dejure.org/2014,30530)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Mobilfunkvertrag; Widerruf; Finanzierungshilfen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung von Mobilfunkverträgen als sonstige entgeltliche Finanzierungshilfen nach § 506 Abs. 1 BGB bei einer Preisreduktion für die Mobilfunkgeräte bei gleichzeitigem Abschluss eines Kartenvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Dortmund, 13.10.2010 - 417 C 3787/10

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus AG Münster, 26.05.2014 - 140 C 1740/13
    Dies ist vorliegend der Fall, denn die Preisreduktion für die Mobilfunkgeräte bei gleichzeitigem Abschluss eines Kartenvertrages gewährte dem Beklagten als Verbraucher eine Kaufkraft, die ihm nachträglich in Form der in den laufzeitgebundenen Mobilfunkverträgen und den darin enthaltenen Gebühren wieder entzogen wird (vgl. AG Dortmund, Urt. v. 13.10.2010, - 417 C 3787/10 -, MMR 2011, 67).
  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09

    Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene

    Auszug aus AG Münster, 26.05.2014 - 140 C 1740/13
    Dieser Schutz des Verbrauchers rechtfertigt es, ihm ein Widerrufsrecht auch noch nach Kündigung des Vertrages durch den Unternehmer zukommen zu lassen (vgl. etwa zu Bankgeschäften: BGH, Urt. v. 15.12.2009, - XI ZR 45/09 -, - zitiert nach juris).
  • LG Lüneburg, 13.01.2011 - 2 S 86/10

    Zum Widerruf eines Mobilfunkvertrags, wenn bei Abschluss ein subventioniertes

    Auszug aus AG Münster, 26.05.2014 - 140 C 1740/13
    Wenn der Kauf eines Mobilfunkgerätes in der Form subventioniert wird, dass der Kaufpreis sich bei gleichzeitigem Abschluss eines Mobilfunkvertrages deutlich Verringert, liegen diese Voraussetzungen vor (LG Lüneburg, Hinweisbeschluss v. 13.01.2011, - 2 S 86/10 -, MMR 2011, 735).
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