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AG Magdeburg, 14.05.2013 - 340 IN 97/13 (381) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 26 Abs 1 InsO, § 35 Abs 2 InsO, § 290 Abs 1 Nr 3 InsO
Insolvenzverfahren: Versagung der Verfahrenseröffnung wegen fehlenden liquiden Vermögens - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Göttingen, 06.03.2008 - 74 IN 34/08
Antrag auf Restschuldbefreiung durch den Schuldner in einem …
Auszug aus AG Magdeburg, 14.05.2013 - 340 IN 97/13
Das Gericht schließt sich der vom Amtsgericht - Insolvenzgericht - Göttingen im Beschluss vom 06. März 2008 (Az. 74 IN 34/08 - zitiert nach juris) vertretenen Rechtsansicht an, dass ein Stundungsantrag für das Zweitverfahren zurückzuweisen sei, wenn in dem Erstverfahren Restschuldbefreiung beantragt, über diesen Antrag aber noch nicht entschieden worden ist und der Antrag auf erneute Gewährung von Restschuldbefreiung im Zweitverfahren innerhalb der Frist aus § 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO gestellt wird.