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AG Mainz, 08.05.2013 - 86 C 323/11 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 558 Abs 1 S 1 BGB, § 558d Abs 3 BGB
Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung, Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf der Grundlage des Mietspiegels - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Mainz, 19.04.2013 - 79 C 354/11
Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung, Feststellung der …
Auszug aus AG Mainz, 08.05.2013 - 86 C 323/11
Zum Ergebnis der Beweisaufnahme wird Bezug genommen auf die Einbeziehung der amtlichen Auskunft vom 16.12.2011 in den Parallelverfahren des Amtsgerichts Mainz 79 C 351/11, 79 C 353/11, 79 C 354/11, 79 C 356/11, 79 C 357/11 und 79 C 358/11 (Bl. 46 ff. d. A.), sowie auf das Gutachten des Sachverständigen ... vom 09.12.2012 (Bl. 104 ff. d. A.). - BGH, 21.11.2012 - VIII ZR 46/12
Zustimmungsprozess zum Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Tatrichterliche …
Auszug aus AG Mainz, 08.05.2013 - 86 C 323/11
Deshalb musste durch das Gericht im vorliegenden Fall im Rahmen der Beweisaufnahme überprüft werden, ob bei der Erstellung des Mainzer Mietspiegels 2011 die anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze eingehalten wurden, ob gemäß § 558d Abs. 1 BGB ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt (BGH NJW 2013, 775, 776).