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   AG Mainz, 26.03.2019 - 80 C 141/18   

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https://dejure.org/2019,20480
AG Mainz, 26.03.2019 - 80 C 141/18 (https://dejure.org/2019,20480)
AG Mainz, Entscheidung vom 26.03.2019 - 80 C 141/18 (https://dejure.org/2019,20480)
AG Mainz, Entscheidung vom 26. März 2019 - 80 C 141/18 (https://dejure.org/2019,20480)
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  • IWW

    Unfallregulierung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 28.03.2017 - 26 U 72/16

    Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Mainz, 26.03.2019 - 80 C 141/18
    Eine fiktive Abrechnung steht jedoch nicht in Streit (vgl. SVR 2017, 349, beckonline; Berz/Burmann StraßenVerkehrsR-HaB, 38. Ergänzungslieferung 2017, beckonline).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2015 - 1 U 159/14

    Höhe des Schmerzensgeldes bei unfallbedingter HWS-Distorsion I.-Grades

    Auszug aus AG Mainz, 26.03.2019 - 80 C 141/18
    Durch die weitere Leistungsverweigerung der Beklagten im Schreiben vom 12.12.2017 (Anlage K9 - Bl. 55 d.GA.) hat sich der Freistellungsanspruch der Klägerin in einen Zahlungsanspruch gewandelt, den die Klägerin direkt geltend machen konnte (s. etwa OLG Düsseldorf Urt. v. 17.11.2015 - 1 U 159/14, BeckRS 2016, 2329, beckonline).
  • BGH, 19.11.2013 - VI ZR 363/12

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Selbstreparatur einer beschädigten

    Auszug aus AG Mainz, 26.03.2019 - 80 C 141/18
    Bei einer gewinnorientierten Kfz-Reparaturwerkstatt ist der Anspruch nicht lediglich auf Ersatz der eigenen Kosten zuzüglich anteiliger Gemeinkosten beschränkt (BGH 19.11.2013 - VI ZR 363/12, NJW 2014, 1376 Rn. 10; MüKoStVR/Almeroth, 1. Aufl. 2017, BGB § 249 Randnummer 161).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus AG Mainz, 26.03.2019 - 80 C 141/18
    Die durch eine Reparaturrechnung der Werkstatt belegten Aufwendungen sind im Allgemeinen ein aussagekräftiges Indiz für die Erforderlichkeit der angefallenen Reparaturkosten (vgl. BGH, Ur- C 141118 - Seite 7 teil vom 20.6.1989 - VI ZR 334/88, Rn. 11).
  • AG Duisburg, 15.11.2021 - 514 C 690/21
    Wenn sich der Schädiger aber durch nähere Angaben zum Reparaturablauf Gewissheit etwa zu Mietwagenkosten verschaffen will, so hat er für den Aufwand aufzukommen, den der Geschädigte zur Beschaffung und Erbringung dieser Angaben erbringen muss (AG Mainz, Urteil vom 26. März 2019, 80 C 141/18; AG Gelsenkirchen, Urteil vom 2. Februar 2017, 201 C 453/16).
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