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   AG Mannheim, 02.03.2017 - 50 Cs 201 Js 33031/16 BSch   

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AG Mannheim, 02.03.2017 - 50 Cs 201 Js 33031/16 BSch (https://dejure.org/2017,74970)
AG Mannheim, Entscheidung vom 02.03.2017 - 50 Cs 201 Js 33031/16 BSch (https://dejure.org/2017,74970)
AG Mannheim, Entscheidung vom 02. März 2017 - 50 Cs 201 Js 33031/16 BSch (https://dejure.org/2017,74970)
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  • OLG Hamm, 24.03.2020 - 4 (s) Sbd I-4/20

    Zuständigkeit; Schifffahrtsgericht; Schifffahrtsobergericht;

    Insgesamt ist dabei ein großzügiger Auslegungsmaßstab zugunsten von Schifffahrtssachen angezeigt, um gerade in Strafsachen, von denen der Angeklagte i.d.R. besonders betroffen ist, die besondere Sachkompetenz der Schifffahrtsgerichte in Bezug auf die Verhältnisse der Binnenschifffahrt und den Ablauf des Bordbetriebes sowie ihre Erfahrung aus Havariesachen fruchtbar zu machen und damit eine gerechte Entscheidung in der Sache sicherzustellen (im Ergebnis ebenso Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschl. v. 12.06.2017 - 4 Ws 1/17 - juris Rn. 7, Bezug nehmend auf Schifffahrtsgericht Mannheim, Beschl. v. 02.03.2017 - 50 Cs 201 Js 33031/16 BSch - juris Rn. 14; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.04.2003 - 1 AR 35/02 - juris Rn. 15; v. Waldstein/Holland Binnenschifffahrtsrecht, 5. Aufl. 2011, § 2 BinSchVerfG Rn. 11).

    Es ist aber insbesondere vor dem Hintergrund der gebotenen großzügigen Auslegung der Zuständigkeitsnorm ausreichend, dass es sich vorliegend um schifffahrtspezifische Vorgänge handelt und im Vorfeld der vorgeworfenen Tat ein Verstoß gegen schifffahrtspolizeiliche Vorschriften in Rede steht, welcher die besondere Sachkompetenz und Erfahrung des Schifffahrtsgerichts erfordert (vgl. Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschl. v. 12.06.2017 - 4 Ws 1/17 - juris Rn. 7, Bezug nehmend auf Schifffahrtsgericht Mannheim, Beschl. v. 02.03.2017 - 50 Cs 201 Js 33031/16 BSch - juris Rn. 14).

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