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   AG Mannheim, 03.05.2017 - 8 C 6/16   

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https://dejure.org/2017,25108
AG Mannheim, 03.05.2017 - 8 C 6/16 (https://dejure.org/2017,25108)
AG Mannheim, Entscheidung vom 03.05.2017 - 8 C 6/16 (https://dejure.org/2017,25108)
AG Mannheim, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 8 C 6/16 (https://dejure.org/2017,25108)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung verjährt nach drei Jahren!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eingangsstempel: Beweis der Unrichtigkeit (IMR 2017, 383)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs: Wann beginnt die Verjährung? (IMR 2017, 360)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 254/10

    Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Nachweis der Unrichtigkeit eines gerichtlichen

    Auszug aus AG Mannheim, 03.05.2017 - 8 C 6/16
    Erst wenn dem beweisbelasteten Kläger dieser Nachweis gelingt, gilt, dass er nicht mehr beweisen muss, warum fälschlicherweise der Stempel des Folgetages aufgebracht ist (BGH, NJW-RR 2012, 701).

    Erscheint aber wie hier ein Fehler im Verantwortungsbereich des Gerichts als unwahrscheinlich, kann dies die Glaubhaftigkeit einer Aussage des Inhalts in Zweifel ziehen, ein Schriftsatz sei rechtzeitig in den Gerichtsbriefkasten eingelegt worden, und damit zur Folge haben, dass sich das Gericht nicht die erforderliche Überzeugung von deren Richtigkeit verschaffen kann (BGH, NJW-RR 2012, 701).

  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 169/07

    Anforderungen an die Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen

    Auszug aus AG Mannheim, 03.05.2017 - 8 C 6/16
    Da der Außenstehende in der Regel keinen Einblick in die Funktionsweise des gerichtlichen Briefkastens sowie in das Verfahren bei dessen Leerung und damit keinen Anhaltspunkt für etwaige Fehlerquellen hat, ist es zunächst Sache des Gerichts, die insoweit zur Aufklärung nötigen Maßnahmen zu ergreifen (BGH, Beschluss vom 3. Juli 2008 - IX ZB 169/07, NJW 2008, 3501 Rn. 11; Beschluss vom 15. September 2005 - III ZB 81/04, NJW 2005, 3501 jeweils mwN).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus AG Mannheim, 03.05.2017 - 8 C 6/16
    Erforderlich ist nämlich nur, dass der Gläubiger die anspruchsbegründenden Tatsachen kennt, nicht erforderlich ist hingegen, dass er den Vorgang rechtlich zutreffend beurteilt (BGH, NJW 2008, 2576).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus AG Mannheim, 03.05.2017 - 8 C 6/16
    Denn nach dem Grundsatz der Schadenseinheit entsteht ein Schadensersatzanspruch auch bei vertraglicher Rechtsgrundlage - grundsätzlich einheitlich auch für die erst in Zukunft fällig werdenden Beträge, sobald ein erster Teilbetrag durch Leistungsklage geltend gemacht werden kann (vgl. BGH, NJW 1998, 1488).
  • BGH, 15.09.2005 - III ZB 81/04

    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des gerichtlichen

    Auszug aus AG Mannheim, 03.05.2017 - 8 C 6/16
    Da der Außenstehende in der Regel keinen Einblick in die Funktionsweise des gerichtlichen Briefkastens sowie in das Verfahren bei dessen Leerung und damit keinen Anhaltspunkt für etwaige Fehlerquellen hat, ist es zunächst Sache des Gerichts, die insoweit zur Aufklärung nötigen Maßnahmen zu ergreifen (BGH, Beschluss vom 3. Juli 2008 - IX ZB 169/07, NJW 2008, 3501 Rn. 11; Beschluss vom 15. September 2005 - III ZB 81/04, NJW 2005, 3501 jeweils mwN).
  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

    Auszug aus AG Mannheim, 03.05.2017 - 8 C 6/16
    Bei Schadensersatzansprüchen gehört hierzu die Pflichtverletzung, der Eintritt eines Schadens und die Kenntnis von der eigenen Schadensbetroffenheit (vgl. BGH, NJW 1996, 117).
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