Rechtsprechung
AG Mannheim, 04.11.2011 - 10 C 156/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Prozessführung des Versicherers und RA-Kosten des Versicherungsnehmers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherer ist im Falle einer unrechtmäßigen Verweigerung der Deckungspflicht dem Versicherungsnehmer gegenüber schadensersatzpflichtig; Schadensersatzpflichtigkeit eines Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer im Falle einer unrechtmäßigen Verweigerung der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280; BGB § 281
Versicherer ist im Falle einer unrechtmäßigen Verweigerung der Deckungspflicht dem Versicherungsnehmer gegenüber schadensersatzpflichtig; Schadensersatzpflichtigkeit eines Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer im Falle einer unrechtmäßigen Verweigerung der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.06.1986 - VIII ZR 153/85
Import und Export von Kunststoffen - Schadensersatz wegen der Verletzung …
Auszug aus AG Mannheim, 04.11.2011 - 10 C 156/11
Da die Beklagte bis zuletzt überhaupt eine Zahlungsverpflichtung schon dem Grunde nach bestritten hatte, brauchte sich der Beklagte gemäß § 250 BGB ohnehin nicht nur auf eine Freistellung verweisen lassen (vergleiche hierzu BGH NJW-RR 1996, 700; NJW-RR 1990, 970; NJW-RR 1987, 43). - BGH, 23.03.1990 - V ZR 16/89
Zusicherung der Dauer eines bestehenden Mietverhältnisses; Zusicherung des …
Auszug aus AG Mannheim, 04.11.2011 - 10 C 156/11
Da die Beklagte bis zuletzt überhaupt eine Zahlungsverpflichtung schon dem Grunde nach bestritten hatte, brauchte sich der Beklagte gemäß § 250 BGB ohnehin nicht nur auf eine Freistellung verweisen lassen (vergleiche hierzu BGH NJW-RR 1996, 700; NJW-RR 1990, 970; NJW-RR 1987, 43). - OLG Düsseldorf, 13.12.1988 - 4 U 181/88
Auszug aus AG Mannheim, 04.11.2011 - 10 C 156/11
Insbesondere ist es auch adäquat kausal, dass von dem Versicherungsnehmer ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, um die ihm möglicherweise - hier im Hinblick auf § 74 Abs. 3 ZPO - drohenden Nachteile abzuwenden (vergleiche hierzu LG Wiesbaden, VersR 1988, 841; OLG Düsseldorf, r+s 1989, 325; AG Bonn, VersR 1988, 841).
- LG Dortmund, 29.01.2009 - 2 S 33/08
Beauftragung eines eigenen Anwalts durch Versicherungsnehmer - …
Auszug aus AG Mannheim, 04.11.2011 - 10 C 156/11
Insbesondere hat der Kläger mit der Prozessführung auch keine Interessen der Beklagten durchkreuzt (vergleiche zu einer derartigen Konstellation LG Dortmund, NJW-RR 2009, 969). - BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 243/94
Ausklammerung einzelner zum Grund des Anspruchs gehörender Fragen in einem …
Auszug aus AG Mannheim, 04.11.2011 - 10 C 156/11
Da die Beklagte bis zuletzt überhaupt eine Zahlungsverpflichtung schon dem Grunde nach bestritten hatte, brauchte sich der Beklagte gemäß § 250 BGB ohnehin nicht nur auf eine Freistellung verweisen lassen (vergleiche hierzu BGH NJW-RR 1996, 700; NJW-RR 1990, 970; NJW-RR 1987, 43). - LG Wiesbaden, 24.09.1987 - 1 S 247/87
Auszug aus AG Mannheim, 04.11.2011 - 10 C 156/11
Insbesondere ist es auch adäquat kausal, dass von dem Versicherungsnehmer ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, um die ihm möglicherweise - hier im Hinblick auf § 74 Abs. 3 ZPO - drohenden Nachteile abzuwenden (vergleiche hierzu LG Wiesbaden, VersR 1988, 841; OLG Düsseldorf, r+s 1989, 325; AG Bonn, VersR 1988, 841).