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   AG Mannheim, 04.11.2011 - 10 C 156/11   

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https://dejure.org/2011,7395
AG Mannheim, 04.11.2011 - 10 C 156/11 (https://dejure.org/2011,7395)
AG Mannheim, Entscheidung vom 04.11.2011 - 10 C 156/11 (https://dejure.org/2011,7395)
AG Mannheim, Entscheidung vom 04. November 2011 - 10 C 156/11 (https://dejure.org/2011,7395)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prozessführung des Versicherers und RA-Kosten des Versicherungsnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherer ist im Falle einer unrechtmäßigen Verweigerung der Deckungspflicht dem Versicherungsnehmer gegenüber schadensersatzpflichtig; Schadensersatzpflichtigkeit eines Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer im Falle einer unrechtmäßigen Verweigerung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 281
    Versicherer ist im Falle einer unrechtmäßigen Verweigerung der Deckungspflicht dem Versicherungsnehmer gegenüber schadensersatzpflichtig; Schadensersatzpflichtigkeit eines Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer im Falle einer unrechtmäßigen Verweigerung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.06.1986 - VIII ZR 153/85

    Import und Export von Kunststoffen - Schadensersatz wegen der Verletzung

    Auszug aus AG Mannheim, 04.11.2011 - 10 C 156/11
    Da die Beklagte bis zuletzt überhaupt eine Zahlungsverpflichtung schon dem Grunde nach bestritten hatte, brauchte sich der Beklagte gemäß § 250 BGB ohnehin nicht nur auf eine Freistellung verweisen lassen (vergleiche hierzu BGH NJW-RR 1996, 700; NJW-RR 1990, 970; NJW-RR 1987, 43).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 16/89

    Zusicherung der Dauer eines bestehenden Mietverhältnisses; Zusicherung des

    Auszug aus AG Mannheim, 04.11.2011 - 10 C 156/11
    Da die Beklagte bis zuletzt überhaupt eine Zahlungsverpflichtung schon dem Grunde nach bestritten hatte, brauchte sich der Beklagte gemäß § 250 BGB ohnehin nicht nur auf eine Freistellung verweisen lassen (vergleiche hierzu BGH NJW-RR 1996, 700; NJW-RR 1990, 970; NJW-RR 1987, 43).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.1988 - 4 U 181/88
    Auszug aus AG Mannheim, 04.11.2011 - 10 C 156/11
    Insbesondere ist es auch adäquat kausal, dass von dem Versicherungsnehmer ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, um die ihm möglicherweise - hier im Hinblick auf § 74 Abs. 3 ZPO - drohenden Nachteile abzuwenden (vergleiche hierzu LG Wiesbaden, VersR 1988, 841; OLG Düsseldorf, r+s 1989, 325; AG Bonn, VersR 1988, 841).
  • LG Dortmund, 29.01.2009 - 2 S 33/08

    Beauftragung eines eigenen Anwalts durch Versicherungsnehmer -

    Auszug aus AG Mannheim, 04.11.2011 - 10 C 156/11
    Insbesondere hat der Kläger mit der Prozessführung auch keine Interessen der Beklagten durchkreuzt (vergleiche zu einer derartigen Konstellation LG Dortmund, NJW-RR 2009, 969).
  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 243/94

    Ausklammerung einzelner zum Grund des Anspruchs gehörender Fragen in einem

    Auszug aus AG Mannheim, 04.11.2011 - 10 C 156/11
    Da die Beklagte bis zuletzt überhaupt eine Zahlungsverpflichtung schon dem Grunde nach bestritten hatte, brauchte sich der Beklagte gemäß § 250 BGB ohnehin nicht nur auf eine Freistellung verweisen lassen (vergleiche hierzu BGH NJW-RR 1996, 700; NJW-RR 1990, 970; NJW-RR 1987, 43).
  • LG Wiesbaden, 24.09.1987 - 1 S 247/87
    Auszug aus AG Mannheim, 04.11.2011 - 10 C 156/11
    Insbesondere ist es auch adäquat kausal, dass von dem Versicherungsnehmer ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, um die ihm möglicherweise - hier im Hinblick auf § 74 Abs. 3 ZPO - drohenden Nachteile abzuwenden (vergleiche hierzu LG Wiesbaden, VersR 1988, 841; OLG Düsseldorf, r+s 1989, 325; AG Bonn, VersR 1988, 841).
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