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AG Mannheim, 11.10.2017 - 17 C 67/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- RA Kotz
Abgrenzung von Schuldübernahme zu Schuldbeitritt
- RA Kotz
Abgrenzung von einer Schuldübernahme oder einem Schuldbeitritt
- Justiz Baden-Württemberg
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB, § 329 BGB, § 414 BGB
Auslegungsregel bei Erfüllungsübernahme: Abgrenzung von einer Schuldübernahme oder einem Schuldbeitritt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94
Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen …
Auszug aus AG Mannheim, 11.10.2017 - 17 C 67/16
Bei einer befreienden Schuldübernahme wird der bisherige Schuldner zu Lasten des übernehmenden Dritten von seiner Leistungspflicht frei und der Anspruch des Gläubigers richtet sich ohne Inhaltsänderung gegen den Dritten (BGHZ 129, 371). - BGH, 10.06.1985 - III ZR 63/84
Kündigung der Schuldmitübernahme eines Gesellschafters nach Ausscheiden aus der …
Auszug aus AG Mannheim, 11.10.2017 - 17 C 67/16
Bei der Schuldmitübernahme, die gesetzlich nicht geregelt ist, wird neben der unverändert fortbestehenden Verpflichtung des bisherigen Schuldners eine zusätzliche Verpflichtung des Mitübernehmers begründet (BGH, NJW 1986, 252).