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AG Mannheim, 18.08.2017 - 10 C 3856/16 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 418 ZPO, § 699 Abs 4 ZPO, § 703b Abs 1 ZPO
Unwirksamkeit eines Vollstreckungsbescheides mangels Zustellungsnachweis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 26.06.1996 - 2 W 96/96
Beweiskraft des Zustellvermerks
Auszug aus AG Mannheim, 18.08.2017 - 10 C 3856/16
Der Vollstreckungsbescheid und der darauf angebrachte Vermerk einer Zustellung an den Beklagten am 21.05.1992 sind nicht im Wege der maschinellen Bearbeitung erstellt worden, bei der es nach § 703 b Abs. 1 ZPO einer Unterschrift nicht bedurft hätte, (OLG Köln Beschl. v. 26.6.1996 - 2 W 96/96, BeckRS 1996, 5791, beck-online), sondern im Wege manueller Bearbeitung durch aufgestempelten, mit handschriftlichen Vermerk des Zustellungsdatums auf der Originalurkunde des Vollstreckungsbescheids.