Rechtsprechung
   AG Mannheim, 18.08.2017 - 10 C 3856/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,38315
AG Mannheim, 18.08.2017 - 10 C 3856/16 (https://dejure.org/2017,38315)
AG Mannheim, Entscheidung vom 18.08.2017 - 10 C 3856/16 (https://dejure.org/2017,38315)
AG Mannheim, Entscheidung vom 18. August 2017 - 10 C 3856/16 (https://dejure.org/2017,38315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,38315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 26.06.1996 - 2 W 96/96

    Beweiskraft des Zustellvermerks

    Auszug aus AG Mannheim, 18.08.2017 - 10 C 3856/16
    Der Vollstreckungsbescheid und der darauf angebrachte Vermerk einer Zustellung an den Beklagten am 21.05.1992 sind nicht im Wege der maschinellen Bearbeitung erstellt worden, bei der es nach § 703 b Abs. 1 ZPO einer Unterschrift nicht bedurft hätte, (OLG Köln Beschl. v. 26.6.1996 - 2 W 96/96, BeckRS 1996, 5791, beck-online), sondern im Wege manueller Bearbeitung durch aufgestempelten, mit handschriftlichen Vermerk des Zustellungsdatums auf der Originalurkunde des Vollstreckungsbescheids.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht