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   AG Mannheim, 19.12.2019 - 3 C 4444/19   

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https://dejure.org/2019,48486
AG Mannheim, 19.12.2019 - 3 C 4444/19 (https://dejure.org/2019,48486)
AG Mannheim, Entscheidung vom 19.12.2019 - 3 C 4444/19 (https://dejure.org/2019,48486)
AG Mannheim, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - 3 C 4444/19 (https://dejure.org/2019,48486)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des Deliktsrechts bei einer mangelhaften Werkleistung

 
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  • BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden am Bauwerk; Hemmung der Verjährung von

    Auszug aus AG Mannheim, 19.12.2019 - 3 C 4444/19
    Diese läge nur vor, wenn die Eigentumsverletzung über die mangelhafte Werkleistung hinausginge, mit dieser also nicht "stoffgleich" wäre (vgl. BGH, Urt. v. 27. Jan. 2005 - Az.: VII ZR 158/03).

    Denn bei diesen Teilen des Pkw handelt es sich um Bauteile, die zwar nicht selbst Teil der Werkleistung "Austausch der Bremsflüssigkeit" sind, die in diese aber derart einbezogen sind, dass ohne ihre Einbeziehung der vertraglich geschuldete Leistungserfolg nicht erzielt werden konnte (BGH, Urt. v. 27. Jan. 2005 - Az.: VII ZR 158/03, juris Rn. 36).

  • OLG Koblenz, 20.12.2007 - 5 U 906/07

    Verjährung von Mängelansprüchen aus einer Autoreparatur

    Auszug aus AG Mannheim, 19.12.2019 - 3 C 4444/19
    Bei der Inspektion des Pkw und insbesondere auch beim Austausch der Bremsflüssigkeit mit anschließendem Anschrauben der Bremsnippel, handelt es sich um die "Wartung" einer Sache im Sinne dieser Vorschrift (OLG Koblenz, Urt. v. 20. Dez. 2007 - Az.: 5 U 906/07).
  • BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 276/90

    Eigentumsverletzung durch Herstellung einer mangelhaften Sache bei Verbindung mit

    Auszug aus AG Mannheim, 19.12.2019 - 3 C 4444/19
    Es würde der Gesetzessystematik widersprechen, diesen Schaden, der nur auf enttäuschte Vertragserwartung des Klägers zurückzuführen ist, über das Deliktsrecht auszugleichen (BGH, Urt. v. 12. Feb. 1992 - Az.: VIII ZR 276/90).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 310/79

    Schadensersatzansprüche des Käufers einer Sache gegen deren Hersteller wegen

    Auszug aus AG Mannheim, 19.12.2019 - 3 C 4444/19
    Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass die Deliktshaftung "die Vertragsordnung aus den Angeln hebt" (so BGH, Urt. v. 18. Jan. 1983 - Az.: VI ZR 310/79).
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