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   AG Mannheim, 28.01.2008 - 9 C 586/07   

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https://dejure.org/2008,31240
AG Mannheim, 28.01.2008 - 9 C 586/07 (https://dejure.org/2008,31240)
AG Mannheim, Entscheidung vom 28.01.2008 - 9 C 586/07 (https://dejure.org/2008,31240)
AG Mannheim, Entscheidung vom 28. Januar 2008 - 9 C 586/07 (https://dejure.org/2008,31240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Hemmung der Verjährung: Verhandlungen mit der Versicherung im Zusammenhang mit einem nach der Gebrauchsüberlassung eines Pferdes entstandenen Schaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Hemmung der Verjährung eines Schadensersatzanspruches wegen Verletzung eines unentgeltlich überlassenen Pferdes gem. § 606 BGB; Möglichkeit einer erneuten Verjährungshemmung im Falle der Aufnahme neuer Vertragsverhandlungen mit dem Versicherer i.S.d. ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 17.10.2006 - 3 U 55/05

    Verjährung, Hemmung, Beweislast

    Auszug aus AG Mannheim, 28.01.2008 - 9 C 586/07
    Diese Verjährungsfrist begann nach §§ 606 Satz 2, 548 Abs. 1 Satz 2, 187 Abs. 1 BGB mit dem Rückerhalt der Leihsache nach dem Unfall vom 17.08.2006 am 18.08.2006 zu laufen und wurde zwar nicht wegen der Schadensmeldung vom 21.08.2006 selbst, wohl aber rückwirkend wegen nachfolgender Verhandlungen (vgl. dazu OLG Köln, Urteil vom 17.10.2006 - 3 U 55/05 - unter 3. c. bb. der Gründe) zwischen der Versicherung des Beklagten und der vormaligen Miteigentümerin ab diesem Zeitpunkt nach § 203 Satz 1 BGB gehemmt.
  • OLG Schleswig, 18.07.2006 - 3 U 162/05

    Kein Verhandeln iSd § 203 BGB bei schlichter Entgegennahme eines gerichtlichen

    Auszug aus AG Mannheim, 28.01.2008 - 9 C 586/07
    Das Mitteilen des Einholens von Informationen reicht ebenso wenig für Verhandlungen wie die Nachricht, es sei noch Rücksprache mit der Mandantschaft nötig (vgl. hierzu OLG Schleswig, Urteil vom 18.07.2006 - 3 U 162/05 unter II. der Gründe).
  • OLG Naumburg, 05.10.2007 - 1 W 14/07

    Keine generelle Verhandlungseröffnung im Sinne von § 203 BGB durch Schreiben des

    Auszug aus AG Mannheim, 28.01.2008 - 9 C 586/07
    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie hier - die Verhandlungen bereits abgeschlossen worden waren und der Geschädigte keine berechtigte Aussicht auf Wiederaufnahme der Verhandlungen haben kann (vgl. hierzu OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.10.2007 - 1 W 14/07).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 23 U 222/02

    Haftung des Steuerberaters wegen fehlerhafter Erstellung der Steuererklärungen -

    Auszug aus AG Mannheim, 28.01.2008 - 9 C 586/07
    Diese Ansicht wird gestützt durch die obergerichtliche Rechtsprechung zur Abgabe von Verjährungsverzichtserklärungen (u.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2003 - 23 U 222/02 - ZGS 2004, 118 unter B. I. 2. e. der Gründe).
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 194/05

    Begriff des Verhandelns

    Auszug aus AG Mannheim, 28.01.2008 - 9 C 586/07
    Zwar ist es zutreffend, dass der Begriff der 'Verhandlungen' weit ausgelegt wird, sodass Verhandlungen schon dann schweben, wenn der in Anspruch genommene Erklärungen abgibt, die dem Geschädigten die Annahme gestatten, der Verpflichtete lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen ein (BGH, Urteil vom 26.10.2006 - VII ZR 194/05 - NJW 2007, 587; 8.05.2001 - VI ZR 208/00 - NJW-RR 2001, 1168 unter II. 3. b. der Gründe).
  • BGH, 08.05.2001 - VI ZR 208/00

    Begriff der Verhandlungen nach § 852 Abs. 2 BGB

    Auszug aus AG Mannheim, 28.01.2008 - 9 C 586/07
    Zwar ist es zutreffend, dass der Begriff der 'Verhandlungen' weit ausgelegt wird, sodass Verhandlungen schon dann schweben, wenn der in Anspruch genommene Erklärungen abgibt, die dem Geschädigten die Annahme gestatten, der Verpflichtete lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen ein (BGH, Urteil vom 26.10.2006 - VII ZR 194/05 - NJW 2007, 587; 8.05.2001 - VI ZR 208/00 - NJW-RR 2001, 1168 unter II. 3. b. der Gründe).
  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 260/97

    Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen

    Auszug aus AG Mannheim, 28.01.2008 - 9 C 586/07
    Damit wurden die Verhandlungen zwischen den Parteien durch die Beklagtenseite abgebrochen, der Miteigentümerin, die diese Zahlung auch als ausreichend akzeptierte, war damit klar, dass sich der Beklagte über seine Versicherung nicht weiter mit dem Schadensfall befassen wird (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30.06.1998 - VI ZR 260/97).
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