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   AG Mannheim, 28.07.2011 - 12 C 113/11   

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https://dejure.org/2011,74015
AG Mannheim, 28.07.2011 - 12 C 113/11 (https://dejure.org/2011,74015)
AG Mannheim, Entscheidung vom 28.07.2011 - 12 C 113/11 (https://dejure.org/2011,74015)
AG Mannheim, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 12 C 113/11 (https://dejure.org/2011,74015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen eine Vollkaskoversicherung auf Übernahme von Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall bei Bestehen von Zweifeln am geschilderten Unfallhergang; Grundsätze zur gerichtlichen Aussagenbewertung im Zusammenhang mit der Schilderung eines Unfallhergangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286; StGB § 142
    Anspruch gegen eine Vollkaskoversicherung auf Übernahme von Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall bei Bestehen von Zweifeln am geschilderten Unfallhergang; Grundsätze zur gerichtlichen Aussagenbewertung im Zusammenhang mit der Schilderung eines Unfallhergangs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus AG Mannheim, 28.07.2011 - 12 C 113/11
    Die zur richterlichen Überzeugung erforderliche persönliche Gewissheit des Richters setzt objektive Grundlagen voraus (BGH StV 1993, 510 ).
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus AG Mannheim, 28.07.2011 - 12 C 113/11
    Auch einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, kann der Verzug gegenüber den Bekundungen eines Zeugen oder das als Partei vernommenen Prozessgegners gegeben werden (vgl. BVerfG NJW 2001, 2531/2532).
  • LG Koblenz, 26.09.2008 - 5 O 482/07
    Auszug aus AG Mannheim, 28.07.2011 - 12 C 113/11
    Das bloße Verlassen der Unfallstelle verletzt die Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung nur, aber auch stets, wenn dadurch der objektive und subjektive Tatbestand um §§ 142 StGB erfüllt wird (vgl. LG Koblenz, Urteil vom 26.09.2008. Az. 5 O 482/07, recherchiert bei [...].de).
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