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AG Marburg, 01.06.2006 - 2 Js 17479/04-51 Ls |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- datenschutz.eu
Unbefugte Datenveröffentlichung im Internet ist Straftat
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Unbefugte Datenveröffentlichung im Internet ist Straftat
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unbefugte Datenveröffentlichung im Internet ist Straftat
Verfahrensgang
- AG Marburg, 01.06.2006 - 2 Js 17479/04-51 L
- LG Marburg, 24.11.2006 - 8 Ns 2 Js 17479/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61
verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'
Auszug aus AG Marburg, 01.06.2006 - 2 Js 17479/04
Absicht im Sinne dieser Vorschrift bedeutet den zielgerichteten Willen, wobei nicht erforderlich ist, dass die Schädigung alleinige Triebfeder des Täters ist; es reicht ebenso wie bei der Bereicherungsabsicht im Sinne des § 263 StGB vielmehr aus, wenn die Schädigung vom Täter als notwendiges Mittel für einen dahinterliegenden weiteren Zweck erstrebt wird (vgl. BGHSt 16, 1 ff.).
- LG Marburg, 22.10.2007 - 4 Qs 54/07
Strafbarkeit der Veröffentlichung persönlicher Daten im Internet
So ist der Angeklagte im Verfahren 2 Js 17479/04 51 Ls durch - zwischenzeitlich rechtskräftiges - Urteil des Amtsgerichts Marburg vom 01.06.2006 bereits wegen unbefugten Bereithaltens geschützter personenbezogener Daten zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens in zwei tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15,-- Euro verurteilt worden.