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   AG Marburg, 08.07.2021 - 9 C 737/20   

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https://dejure.org/2021,44094
AG Marburg, 08.07.2021 - 9 C 737/20 (https://dejure.org/2021,44094)
AG Marburg, Entscheidung vom 08.07.2021 - 9 C 737/20 (https://dejure.org/2021,44094)
AG Marburg, Entscheidung vom 08. Juli 2021 - 9 C 737/20 (https://dejure.org/2021,44094)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Bei Kautionsrückgabe Verlust von Schadensersatzansprüchen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erlischt bei Rückgabe der Kaution jeglicher Anspruch des Vermieters?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bedingungslose Rückgabe der Mietsicherheit schließt weitere (Schadens-)Ansprüche aus (IMR 2021, 504)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.04.2021 - 9 C 1.20

    Gebühren für ZDF-Fernsehlotterie "Aktion Mensch" rechtmäßig

    Auszug aus AG Marburg, 08.07.2021 - 9 C 737/20
    Im Verfahren 9 C 1/20 (81) wurde zwischen den Parteien am 9.6.2020 ein Vergleich geschlossen (BI. 13ff d. A.), nach dem den Beklagten ein Anspruch auf Zahlung von 30.000 EUR im Falle der Übergabe des Mietobjekts bis zum 30.7.2020 eingeräumt wurde.

    die Zwangsvollstreckung aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Marburg vom 9.6.2020, Az. 9 C 1/20 (81), wird für unzulässig erklärt,.

  • LG Potsdam, 26.02.2009 - 11 S 127/08

    Wohnraummiete: Rechtliche Bedeutung des Abnahmeprotokolls nach Vertragsbeendigung

    Auszug aus AG Marburg, 08.07.2021 - 9 C 737/20
    Das gilt nämlich nur dann, wenn ein Abnahmeprotokoll bei der Wohnungsübergabe erstellt wurde (vgl. LG Potsdam, Urteil vom 26. Februar 2009 - 11 S 127/08 - LG Hamburg, ZMR 1999, 405; BGH, NJW 1983, 446ff), was vorliegend gerade nicht der Fall war.
  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige

    Auszug aus AG Marburg, 08.07.2021 - 9 C 737/20
    Die Erklärung der Aufrechnung gemäß § 388 BGB erfordert nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht die Wahl bestimmter Worte; es genügt die klare Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens (BVerfG, NJW-RR 1993, 764 m. w. N.), wobei vorliegend durchaus die Frage gestellt werden könnte, ob die von den Klägern erklärte Aufrechnung nicht dem Vergleichszweck zuwiderlief und damit unzulässig war (vgl. Rüßmann, PK-BGB Band 2 9. Aufl. Rn. 77 m. w. N.; BGHZ 120, 387).
  • BGH, 10.11.1982 - VIII ZR 252/81

    Anfänglich subjektiv unmögliche Gebrauchsüberlassung der Mietsache -

    Auszug aus AG Marburg, 08.07.2021 - 9 C 737/20
    Das gilt nämlich nur dann, wenn ein Abnahmeprotokoll bei der Wohnungsübergabe erstellt wurde (vgl. LG Potsdam, Urteil vom 26. Februar 2009 - 11 S 127/08 - LG Hamburg, ZMR 1999, 405; BGH, NJW 1983, 446ff), was vorliegend gerade nicht der Fall war.
  • BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung an Erklärungen

    Auszug aus AG Marburg, 08.07.2021 - 9 C 737/20
    Die Erklärung der Aufrechnung gemäß § 388 BGB erfordert nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht die Wahl bestimmter Worte; es genügt die klare Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens (BVerfG, NJW-RR 1993, 764 m. w. N.), wobei vorliegend durchaus die Frage gestellt werden könnte, ob die von den Klägern erklärte Aufrechnung nicht dem Vergleichszweck zuwiderlief und damit unzulässig war (vgl. Rüßmann, PK-BGB Band 2 9. Aufl. Rn. 77 m. w. N.; BGHZ 120, 387).
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