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   AG Marburg, 16.02.2017 - 9 C 757/16 (77)   

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https://dejure.org/2017,3697
AG Marburg, 16.02.2017 - 9 C 757/16 (77) (https://dejure.org/2017,3697)
AG Marburg, Entscheidung vom 16.02.2017 - 9 C 757/16 (77) (https://dejure.org/2017,3697)
AG Marburg, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 9 C 757/16 (77) (https://dejure.org/2017,3697)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 Abs. 1 StromGVV, § 19 Abs. 2 StromGVV, § 8 Abs. 2 StromGVV
    Der Stromversorger ist nicht gemäß § 19 Abs. 2 StromGVV zur Unterbrechung der Grundversorgung wegen Zahlungsverzugs berechtigt, wenn der Kunde die Forderung schlüssig beanstandet hat und die ordnungsgemäße Funktion des Messgerätes nicht festgestellt wurde.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz

    Unterbrechung der Grundversorgung durch den Stromversorger wegen Zahlungsverzugs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Messgerät nicht geprüft: Keine Unterbrechung der Strom-Grundversorgung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Überhöhte Stromrechnung - Energieversorger muss nach "schlüssig begründeten" Einwänden eines Kunden den Stromzähler genau prüfen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine Stromunterbrechung durch Versorger

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)

    Stromunterbrechung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stromanbieter darf Stromversorgung bei schlüssiger Beanstandung von Forderungen seitens des Kunden nicht unterbrechen - Ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit von Zählern muss gegebenenfalls überprüft werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stromzähler: Grundversorger muss bei Zweifeln die Funktionsfähigkeit prüfen lassen! (IMR 2017, 163)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Duisburg, 30.04.2010 - 7 S 123/09

    Unterbrechung der Grundversorgung Ausbau der Messeinrichtung Streitwert

    Auszug aus AG Marburg, 16.02.2017 - 9 C 757/16
    In allen anderen Fällen ist der Grundversorger gehalten, seine Ansprüche ggfs. im Wege der Zahlungsklage zu verfolgen (vgl. LG Duisburg, Urteil vom 30.04.2010 - 7 S 123/09 -, juris).
  • AG Hanau, 02.02.2022 - 39 C 11/21

    Zum Zahlungsverzug des Kunden bei begehrter Unterbrechung der Stromversorgung.

    Weil die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des Zahlungsverzuges im Rahmen des § 19 Abs. 2 StromGVV bei dem Stromversorger liegt, gehen verbleibende Zweifel am Vorliegen eines ausreichend großen Zahlungsrückstandes des Kunden vollständig zu seinen Lasten (AG Marburg, Urteil vom 16.02.2017 - 9 C 757/16 (77), juris Rn. 24 ff.; LG Duisburg, Urteil vom 30.04.2010 - 7 S 123/09, juris Rn 31 ff.).
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