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   AG Marburg, 22.08.2012 - 9 C 234/11 (78)   

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https://dejure.org/2012,25675
AG Marburg, 22.08.2012 - 9 C 234/11 (78) (https://dejure.org/2012,25675)
AG Marburg, Entscheidung vom 22.08.2012 - 9 C 234/11 (78) (https://dejure.org/2012,25675)
AG Marburg, Entscheidung vom 22. August 2012 - 9 C 234/11 (78) (https://dejure.org/2012,25675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Gebühr aufgrund einer Verwalterzustimmung i.R.e. Eigentumswohnungsveräußerung der Wohnungseigentumsgemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalterpauschale: Beschluss zulasten Dritter unzulässig!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft über Verwalterpauschale dürfen nicht zu Lasten eines Dritten gehen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Abwälzung der Verwalterpauschale bei Wohnungsveräußerung auf den Erwerber! (IMR 2013, 1015)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 20.06.1997 - 24 W 1783/97

    Keine Erwerberhaftung für Sonderhonorar wegen Veräußerungszustimmung

    Auszug aus AG Marburg, 22.08.2012 - 9 C 234/11
    Demnach sind Rechtsgeschäfte und Beschlüsse nichtig, die zu Lasten eines unbeteiligten Dritten gehen (Palandt/Bassenge, § 23 WEG Rn. 14; BayObLG 84, 198), da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hier keine Beschlusskompetenz hat (Jennißen; Rn. 316 mit Verweis auf KG NJW-RR 1997, 1231; Staudinger/Bub, § 23 WEG Rn. 103 ff. [108]; vgl. auch Staudinger/Bub § 23 WEG Rn. 227).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus AG Marburg, 22.08.2012 - 9 C 234/11
    Fehlt diese Beschlusskompetenz der Gemeinschaft, ist ein Beschluss nichtig (Bärmann/Merle, 23 Rn. 136 ff.; vgl. auch Rn. 137 der 11. Aufl. 2010); Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 23 Rn. 5 ff., [Verweis auf BGH NJW 2000, 3500]; Staudinger/Bub § 23 WEG Rn. 103 ff. [108].
  • VG Schleswig, 18.11.2016 - 9 C 184/16

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Das Interesse daran, später an der gewünschten Hochschule in das höhere Fachsemester aufrücken zu können, rechtfertigt nicht die unnötige Inanspruchnahme knapper Kapazitäten (B. v. 16.11.2011 - 9 C 234/11 u.a. - und OVG Schleswig, B. v. 19.12.2011 - 3 NB 19/07 - und v. 20.11.2013 - 3 NB 6/13 -, vgl. auch VG Leipzig, B. v. 07.05.2012 - NC 2 L 183/12 -, juris).
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