Rechtsprechung
AG Marburg, 22.09.2011 - 9 C 689/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufrechnung gegen eine offene Rechtnung aus einem Stromlieferungsvertrag mit Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur unverzüglichen Bestätigung des Vertragsschlusses in Textform
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufrechnung gegen eine offene Rechtnung aus einem Stromlieferungsvertrag mit Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur unverzüglichen Bestätigung des Vertragsschlusses in Textform
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ohne schriftlichen Vertrag: Schadensersatz des Stromlieferanten!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatz des Stromlieferanten bei fehlender schriftlicher Bestätigung des Vertrags! (IMR 2012, 1041)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.01.1987 - II ZR 154/86
Berechnung des dem Kommanditisten zustehenden Gewinns - Voraussetzungen für die …
Auszug aus AG Marburg, 22.09.2011 - 9 C 689/11
Um den Rechtskraftgehalt eines sachlich endentscheidenden Versäumnisurteils zu erfassen, ist neben der Urteilsformel gegebenenfalls auch auf den Klageinhalt, also auf das Vorbringen des Klägers abzustellen (BGH II ZR 154/86 und BGH III ZR 19/60). - BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02
Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des …
Auszug aus AG Marburg, 22.09.2011 - 9 C 689/11
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist Empfänger der im Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens liegenden Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages - egal ob das Angebot Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme betrifft - typischerweise der Grundstückseigentümer bzw. derjenige, der die Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt ausübt (BGH WM 2003, 1730 , BGH VIII ZR 351/06, VIII ZR 138/05). - BGH, 15.02.2006 - VIII ZR 138/05
Begriff des Fernwärmeversorgungsunternehmens
Auszug aus AG Marburg, 22.09.2011 - 9 C 689/11
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist Empfänger der im Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens liegenden Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages - egal ob das Angebot Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme betrifft - typischerweise der Grundstückseigentümer bzw. derjenige, der die Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt ausübt (BGH WM 2003, 1730 , BGH VIII ZR 351/06, VIII ZR 138/05). - BGH, 03.07.1961 - III ZR 19/60
Rechtskraft eines klagabweisenden Versäumnisurteils
Auszug aus AG Marburg, 22.09.2011 - 9 C 689/11
Um den Rechtskraftgehalt eines sachlich endentscheidenden Versäumnisurteils zu erfassen, ist neben der Urteilsformel gegebenenfalls auch auf den Klageinhalt, also auf das Vorbringen des Klägers abzustellen (BGH II ZR 154/86 und BGH III ZR 19/60). - BGH, 15.01.2008 - VIII ZR 351/06
Zustandekommen eines Versorgungsvertrages
Auszug aus AG Marburg, 22.09.2011 - 9 C 689/11
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist Empfänger der im Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens liegenden Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages - egal ob das Angebot Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme betrifft - typischerweise der Grundstückseigentümer bzw. derjenige, der die Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt ausübt (BGH WM 2003, 1730 , BGH VIII ZR 351/06, VIII ZR 138/05).