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AG Marburg, 24.01.2022 - 52 OWi 45/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Halter, Umweltplakette, Kostentragungspflicht
- IWW
- bussgeldsiegen.de
Fehlende Umweltplakette - Anlassordnungswidrigkeit - Kostentragungspflicht Halter
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Kostentragung der Halters bei fehlender Umweltplakette an geparktem Fahrzeug
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: In der Umweltzone wird ohne Plakette geparkt - Halterhaftung?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- AG Köln, 02.05.2019 - 813 OWi 5/19
Umweltzone, Parken ohne Plakette
Auszug aus AG Marburg, 24.01.2022 - 52 OWi 45/21
Das Oberlandesgericht Düsseldorf, dessen Beurteilung sich das Gericht uneingeschränkt anschließt, hat zwischenzeitlich mit Beschluss vom 26.02.2020 - IV-2 RBs 1/20, DAR 2020, 468 - judiziert, dass eine verbotene Teilnahme am Verkehr auch dann gegeben ist, wenn ein Kraftfahrzeug ohne (gültige) Plakette im Sinne von § 3 der 35. BImSchV ("Umweltplakette") in einer Umweltzone lediglich abgestellt war, und die damit gegenüber dem Kraftfahrzeugführer gemäß §§ 24 StVG, 41 Abs. 1 Anl. 2 (VZ 270.1 u. 270.2), 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, Nr. 153 BKat bußgeldbewehrte Zuwiderhandlung gegenüber dem Fahrzeughalter als Halte- bzw. Parkverstoß eine der Kostentragungsregelung des § 25a Abs. 1 S. 1 StVG unterfallende Anlassordnungswidrigkeit darstellt (ebenso zuletzt etwa AG Hannover, Beschluss vom 30.04.2020 - 210 OWi 194/20, NZV 2020, 373; AG Köln, Beschluss vom 02.05.2019 - 813 OWi 5/19 [b], NZV 2019, 651 Ls.). - OLG Hamm, 24.09.2013 - 1 RBs 135/13
Bußgeld für geparktes Fahrzeug ohne gültige Umweltplakette
Auszug aus AG Marburg, 24.01.2022 - 52 OWi 45/21
Gegensätzliche obergerichtliche Rechtsprechung ist nicht ersichtlich (s. zuvor bereits OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013 - III-1 RBs 135/13, NZV 2014, 52). - OLG Düsseldorf, 26.02.2020 - 2 RBs 1/20
Anlassordnungswidrigkeit bei Parken in Umweltzone ohne Plakette
Auszug aus AG Marburg, 24.01.2022 - 52 OWi 45/21
Das Oberlandesgericht Düsseldorf, dessen Beurteilung sich das Gericht uneingeschränkt anschließt, hat zwischenzeitlich mit Beschluss vom 26.02.2020 - IV-2 RBs 1/20, DAR 2020, 468 - judiziert, dass eine verbotene Teilnahme am Verkehr auch dann gegeben ist, wenn ein Kraftfahrzeug ohne (gültige) Plakette im Sinne von § 3 der 35. BImSchV ("Umweltplakette") in einer Umweltzone lediglich abgestellt war, und die damit gegenüber dem Kraftfahrzeugführer gemäß §§ 24 StVG, 41 Abs. 1 Anl. 2 (VZ 270.1 u. 270.2), 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, Nr. 153 BKat bußgeldbewehrte Zuwiderhandlung gegenüber dem Fahrzeughalter als Halte- bzw. Parkverstoß eine der Kostentragungsregelung des § 25a Abs. 1 S. 1 StVG unterfallende Anlassordnungswidrigkeit darstellt (ebenso zuletzt etwa AG Hannover, Beschluss vom 30.04.2020 - 210 OWi 194/20, NZV 2020, 373; AG Köln, Beschluss vom 02.05.2019 - 813 OWi 5/19 [b], NZV 2019, 651 Ls.). - AG Hannover, 30.04.2020 - 210 OWi 194/20
Einstellung Bußgeldverfahren wegen verbotswidriger Halt-/Parkverstoß in …
Auszug aus AG Marburg, 24.01.2022 - 52 OWi 45/21
Das Oberlandesgericht Düsseldorf, dessen Beurteilung sich das Gericht uneingeschränkt anschließt, hat zwischenzeitlich mit Beschluss vom 26.02.2020 - IV-2 RBs 1/20, DAR 2020, 468 - judiziert, dass eine verbotene Teilnahme am Verkehr auch dann gegeben ist, wenn ein Kraftfahrzeug ohne (gültige) Plakette im Sinne von § 3 der 35. BImSchV ("Umweltplakette") in einer Umweltzone lediglich abgestellt war, und die damit gegenüber dem Kraftfahrzeugführer gemäß §§ 24 StVG, 41 Abs. 1 Anl. 2 (VZ 270.1 u. 270.2), 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, Nr. 153 BKat bußgeldbewehrte Zuwiderhandlung gegenüber dem Fahrzeughalter als Halte- bzw. Parkverstoß eine der Kostentragungsregelung des § 25a Abs. 1 S. 1 StVG unterfallende Anlassordnungswidrigkeit darstellt (ebenso zuletzt etwa AG Hannover, Beschluss vom 30.04.2020 - 210 OWi 194/20, NZV 2020, 373; AG Köln, Beschluss vom 02.05.2019 - 813 OWi 5/19 [b], NZV 2019, 651 Ls.). - AG Marburg, 25.02.2018 - 52 OWi 2/18
Umweltzone, Parken ohne Plakette
Auszug aus AG Marburg, 24.01.2022 - 52 OWi 45/21
Namentlich gilt dies auch mit Blick auf den von ihm angeführten - nicht von dem jetzt zur Entscheidung berufenen Richter erlassenen - Beschluss des Amtsgerichts Marburg vom 25.02.2018 - 52 OWi 2/18.