Rechtsprechung
AG Marburg, 25.02.2018 - 52 OWi 2/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Umweltzone, Parken ohne Plakette
- beck-blog
Umweltzonen-OWi: Keine Halterhaftung
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Kein Kostenbescheid gegen Halter nach Parken in Umweltzone ohne Plakette
- IWW
- bussgeldsiegen.de
Fahrzeugabstellung ohne Umweltplakette in Umweltzone
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Umweltzone: Parken ohne Umweltplakette in der Umweltzone
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Umweltzone: Parken ohne Plakette
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Umweltzone: Parken ohne Plakette
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Haftung des PKW-Halters bei Halten oder Parken des PKW in der Umweltzone ohne grüne Plakette
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Berlin-Tiergarten, 21.04.2008 - 295 OWi 330/08
Halterhaftung für Kosten bei Nichtbenennung des Fahrzeugführers bei …
Auszug aus AG Marburg, 25.02.2018 - 52 OWi 2/18
Die Vorschrift des Verkehrszeichen 270.1 gem. § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO bedarf einer restriktiven Auslegung und betrifft nicht (auch) den ruhenden, sondern ausschließlich den fließenden Verkehr (Sandherr, DAR 2008, 409f.).Das Verkehrsverbot in Umweltzonen (Z. 270.1) ist daher nicht dem ruhenden Verkehr zuzuordnen (…Hentschel, StraßenverkehrsR, § 25a StVG, Rn. 5; Sandherr, DAR 2008, 409f.).
- AG Köln, 02.05.2019 - 813 OWi 5/19
Umweltzone, Parken ohne Plakette
Er beruft sich insoweit mit Schreiben vom 11.03.2019 auf die Rechtsauffassung des AG Marburg, Urteil vom 26.02.2018 - 52 OWi 2/18, wonach keine Haftung des Halters bei Halten oder Parken des PKW in der Umweltzone ohne grüne Plakette bestehe. - AG Marburg, 24.01.2022 - 52 OWi 45/21
Halter, Umweltplakette, Kostentragungspflicht
Namentlich gilt dies auch mit Blick auf den von ihm angeführten - nicht von dem jetzt zur Entscheidung berufenen Richter erlassenen - Beschluss des Amtsgerichts Marburg vom 25.02.2018 - 52 OWi 2/18.