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AG Marienberg, 04.11.2003 - 2 C 207/03 |
Verfahrensgang
- AG Marienberg, 04.11.2003 - 2 C 207/03
- LG Chemnitz, 23.09.2004 - 6 S 4540/03
Wird zitiert von ...
- LG Chemnitz, 23.09.2004 - 6 S 4540/03 Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amts gerichts Marienberg vom 04.11.2003 - AZ: 2 C 207/03 - aufge hoben und neu gefasst wie folgt: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 871, 00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.02.2003 zu zahlen.
Das Urteil des Amtsgerichts Marienberg vom 04.11.2003, Az.: 2 C 207/03, wird aufgehoben, soweit die Klage abgewiesen wurde und soweit die Beklagten statt zur Zahlung des Betrages von 606, 12 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.02.2003 an den Kläger statt dessen nur zur Freistellung des Klägers gegenüber Forderungen der Firma Union Autovermietung GmbH, Gut Reusa 24, 08529 Plauen, in Höhe von 606, 12 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.02.2003 verurteilt wurden.
Das Urteil des Amtsgerichts Marienberg vom 04.11.2003, Az.: 2 C 207/03, wird aufgehoben, soweit die Klage abgewiesen wurde und die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger von Forderungen der Firma Union Autovermietung GmbH, Gut Reusa 24, 08529 Plauen, in Höhe von 730, 20 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.02.2003 freizustellen.