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   AG Marienberg, 22.10.2002 - 2 C 211/02   

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https://dejure.org/2002,28061
AG Marienberg, 22.10.2002 - 2 C 211/02 (https://dejure.org/2002,28061)
AG Marienberg, Entscheidung vom 22.10.2002 - 2 C 211/02 (https://dejure.org/2002,28061)
AG Marienberg, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 2 C 211/02 (https://dejure.org/2002,28061)
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    Aufklärungspflichten Vermieter, Mietwagendauer, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif Zustellung/Abholung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Marienberg, 22.10.2002 - 2 C 211/02
    Unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung geht das Gericht davon aus, dass der Kläger bei Anmietung des Ersatzfahrzeuges für den Zeitraum bis zu zwei Wochen zur Einholung von Konkurrenzangeboten nicht verpflichtet gewesen war und dass der in Ansatz gebrachte Tarif der Firma Autovermietung noch in dem vom Bundesgerichtshof geforderten Bereich des Üblichen liegt (BGH NJW 1996, Seite 1958) .
  • OLG Schleswig, 23.07.1974 - 9 U 5/73
    Auszug aus AG Marienberg, 22.10.2002 - 2 C 211/02
    Denn da der Kläger nach seinem eigenen Vortrag für sein Unfallfahrzeug keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, sind die Aufwendungen für die Vollversicherung des angemieteten Ersatzwagens lediglich in Höhe von 50 % erstattungsfähig (vgl. OLG Schleswig, VersR 1975, Seite 268, 0LG Hamburg VersR 1976, Seite 371).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus AG Marienberg, 22.10.2002 - 2 C 211/02
    Auszugehen ist dabei von dem Grundsatz, dass der Geschädigte nur den Betrag ersetzt verlangen kann, der objektiv erforderlich ist oder war, d. h. die Aufwendungen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (vgl. BGH NJW 85, S. 2639).
  • BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 104/83

    Kartoffelpülpe

    Auszug aus AG Marienberg, 22.10.2002 - 2 C 211/02
    Bei der ErfOrderlichkeitsprüfung ist dabei auf den Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB zurückzugreifen: Wenn der Geschädigte die Höhe der Kosten für die Schadensbeseitigung beeinflussen kann, ist er unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen (BGH NJW 1985, Seite 794) .
  • BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Lieferung von Tierarzneimitteln

    Auszug aus AG Marienberg, 22.10.2002 - 2 C 211/02
    Gerade dies würde gegen das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot verstoßen (vgl. BGH 60, 358, NJW 97, 1008, 1012) .
  • OLG Hamburg, 07.01.1975 - 7 U 71/74
    Auszug aus AG Marienberg, 22.10.2002 - 2 C 211/02
    Denn da der Kläger nach seinem eigenen Vortrag für sein Unfallfahrzeug keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, sind die Aufwendungen für die Vollversicherung des angemieteten Ersatzwagens lediglich in Höhe von 50 % erstattungsfähig (vgl. OLG Schleswig, VersR 1975, Seite 268, 0LG Hamburg VersR 1976, Seite 371).
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