Rechtsprechung
AG Marl, 15.12.2014 - 34 C 34/11 |
Verfahrensgang
- AG Marl, 15.12.2014 - 34 C 34/11
- LG Dortmund, 02.06.2015 - 1 S 32/15
- BGH, 27.10.2016 - V ZB 108/15
- LG Dortmund, 22.12.2016 - 1 S 32/15
- BGH, 14.12.2017 - V ZB 35/17
Wird zitiert von ... (4)
- LG Dortmund, 22.12.2016 - 1 S 33/15 Während des Rechtsstreits ist in den Parallelverfahren vor dem Amtsgericht Marl, Az. Az. 34 C 34/11 und in diesem Verfahren (vgl. zu den Einzelheiten Bl. 250 d.A.) die Begutachtung des hiesigen Klägers im Hinblick auf seine Prozessfähigkeit eingeholt worden.
Denn der Wahn des Klägers bezieht sich nach den Feststellungen des Sachverständigen Dr. S2 auf sein Wohnungseigentum und äußerte sich gerade anlässlich der Führung von Rechtsstreitigkeiten betreffend sein Wohnungseigentum, weswegen er im Hinblick auf die Frage der Prozessfähigkeit in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Marl, Az.: 34 C 49/09 und Az. 34 C 34/11, fachpsychiatrisch exploriert worden ist.
- LG Dortmund, 22.12.2016 - 1 S 32/15 Die Berufung des Klägers gegen das am 15.12.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Marl (34 C 34/11).
Denn der Wahn des Klägers bezieht sich nach den Feststellungen des Sachverständigen Dr. S auf sein Wohnungseigentum und äußerte sich gerade anlässlich der Führung von Rechtsstreitigkeiten betreffend sein Wohnungseigentum, weswegen er im Hinblick auf die Frage der Prozessfähigkeit in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Marl, Az.: 34 C 49/09 und Az. 34 C 34/11, fachpsychiatrisch exploriert worden ist.
- LG Dortmund, 22.12.2016 - 1 S 34/15 Während des Rechtsstreits ist in den Parallelverfahren vor dem Amtsgericht Marl, Az. 34 C 48/09 und Az. 34 C 34/11 die Begutachtung des hiesigen Klägers im Hinblick auf seine Prozessfähigkeit eingeholt worden.
Denn der Wahn des Klägers bezieht sich nach den Feststellungen des Sachverständigen Dr. S auf sein Wohnungseigentum und äußerte sich gerade anlässlich der Führung von Rechtsstreitigkeiten betreffend sein Wohnungseigentum, weswegen er im Hinblick auf die Frage der Prozessfähigkeit in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Marl, Az.: 34 C 49/09 und Az. 34 C 34/11, fachpsychiatrisch exploriert worden ist.
- LG Dortmund, 22.12.2016 - 1 S 38/15 Während des Rechtsstreits ist in den Parallelverfahren vor dem Amtsgericht Marl, Az. 34 C 48/09 und Az. 34 C 34/11 die Begutachtung des hiesigen Klägers im Hinblick auf seine Prozessfähigkeit eingeholt worden.
Denn der Wahn des Klägers bezieht sich nach den Feststellungen des Sachverständigen Dr. S2 auf sein Wohnungseigentum und äußerte sich gerade anlässlich der Führung von Rechtsstreitigkeiten betreffend sein Wohnungseigentum, weswegen er im Hinblick auf die Frage der Prozessfähigkeit in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Marl, Az.: 34 C 49/09 und Az. 34 C 34/11, fachpsychiatrisch exploriert worden ist.