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AG Marl, 24.10.2017 - 36 F 168/16 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Volljährigenunterhalt/Haftungsanteil des verheirateten Elternteils/Außerachtlassung des Selbstbehalts (Abweichung von Ziff. 13.3.1 der Hammer Leitlinien)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Richten des Bedarfs der Tochter nach Erreichen der Volljährigkeit zunächst nach dem zusammengerechneten Einkommen der geschiedenen Eltern; Haftung der Eltern nach ihren Erwerbsverhältnissen und Vermögensverhältnissen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.06.2003 - XII ZR 63/00
Familienrecht - Elternunterhalt
Auszug aus AG Marl, 24.10.2017 - 36 F 168/16
Es steht in seiner freien Disposition, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehenen zu gewichten und die durch eine preiswertere Miete ersparten Kosten für andere Zwecke einzusetzen (vgl. BGH, FamRZ 2004, Seite 186).