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AG Mayen, 04.09.2017 - 7b M 756/17 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Mayen, 04.09.2017 - 7b M 756/17
- LG Koblenz, 06.11.2017 - 2 T 723/17
- BGH, 04.09.2019 - VII ZB 91/17
Wird zitiert von ...
- BGH, 04.09.2019 - VII ZB 91/17
Führen des Nachweises einer Forderung eines Gläubigers aus vorsätzlich begangener …
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Mayen vom 4. September 2017 in der Fassung des Beschlusses vom 24. Oktober 2017 (7b M 756/17) insoweit aufgehoben, als der Antrag der Gläubigerin auf Änderung des unpfändbaren Betrages gemäß § 850f Abs. 2 ZPO abgelehnt worden ist.