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   AG Medebach, 19.08.2013 - 3 C 44/13   

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https://dejure.org/2013,24318
AG Medebach, 19.08.2013 - 3 C 44/13 (https://dejure.org/2013,24318)
AG Medebach, Entscheidung vom 19.08.2013 - 3 C 44/13 (https://dejure.org/2013,24318)
AG Medebach, Entscheidung vom 19. August 2013 - 3 C 44/13 (https://dejure.org/2013,24318)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    HUK-Coburg Allg. Vers. AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Medebach, 19.08.2013 - 3 C 44/13
    § 249 II 1 BGB kann der Geschädigte eines Verkehrsunfalls vom Schädiger als erforderlichen Herstellungsaufwand die Kosten verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen, vgl. BGH, Urteil v. 23.01.2007, VI ZR 67/06.

    Ein in Relation zur Schadenhöhe berechnetes Sachverständigenhonorar kann grundsätzlich als erforderlicher Herstellungsaufwand i. S. d. § 249 II 1 BGB verlangt werden, BGH NJW 2007, 1450.

    Zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts, um einen möglichst günstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, ist ein Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet, vgl. BGH NJW 2007, 1450, OLG Nürnberg SP 2002, 358.

  • LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10

    Anspruch eines Sachverständigen gegen den Haftpflichtversicherer des

    Auszug aus AG Medebach, 19.08.2013 - 3 C 44/13
    Im Schadensersatzprozess kommt es aber auf werkvertragliche Gesichtspunkte nicht an, vgl. LG Dortmund, Urteil vom 5.8.2010, Az.: 4 S 11/10.
  • AG München, 19.05.2010 - 345 C 8750/10
    Auszug aus AG Medebach, 19.08.2013 - 3 C 44/13
    Es erscheint dem Gericht nicht gerechtfertigt, sich an einer Preiserhebung zu orientieren, die durch die Versicherungswirtschaft in Auftrag gegeben wurde, vgl. AG Lübeck, Urteil von 06.07.2010, Az.: 31 C 1771/10, AG München, Urteil vom 19.05.2010, Az.: 345 C 8750/10.
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Medebach, 19.08.2013 - 3 C 44/13
    Allein dadurch, dass ein Sachverständiger eine an der Schadenshöhe orientierte Pauschalierung des Honorars vornimmt, überschreitet er die Grenzen zulässiger Preisgestaltung nicht, BGH NJW 2006, 2472.
  • AG Lübeck, 06.07.2010 - 31 C 1771/10
    Auszug aus AG Medebach, 19.08.2013 - 3 C 44/13
    Es erscheint dem Gericht nicht gerechtfertigt, sich an einer Preiserhebung zu orientieren, die durch die Versicherungswirtschaft in Auftrag gegeben wurde, vgl. AG Lübeck, Urteil von 06.07.2010, Az.: 31 C 1771/10, AG München, Urteil vom 19.05.2010, Az.: 345 C 8750/10.
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