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AG Medebach, 22.03.2017 - 3 C 105/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschluss einer Eigentümerversammlung über die Festsetzung der Instandhaltungsrücklage für 2016 hinsichtlich Trennung nach verschiedenen Gebäuden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Medebach, 22.03.2017 - 3 C 105/16
- LG Dortmund, 24.04.2018 - 1 S 109/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09
Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere …
Auszug aus AG Medebach, 22.03.2017 - 3 C 105/16
Zwar folgt aus der Kompetenz, den Gebrauch (§ 15 WEG), die Verwaltung (§ 21 WEG) und die Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 22 WEG) durch Mehrheitsbeschluss zu regeln, nicht die Befugnis, den Wohnungseigentümern außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen (BGH, Urt. v. 18.06.2010, Az.: V ZR 193/09).
- LG Dortmund, 24.04.2018 - 1 S 109/17
Eigentümern kann Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums nicht auferlegt werden
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Medebach vom 22.03.2017, Az.: 3 C 105/16, teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.