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   AG Meldorf, 07.02.2012 - 83 C 1068/11   

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https://dejure.org/2012,867
AG Meldorf, 07.02.2012 - 83 C 1068/11 (https://dejure.org/2012,867)
AG Meldorf, Entscheidung vom 07.02.2012 - 83 C 1068/11 (https://dejure.org/2012,867)
AG Meldorf, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 83 C 1068/11 (https://dejure.org/2012,867)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 280, 361, 254, 812, 241 Abs. 2 BGB; § 287 ZPO; § 17 Abs. 1 StromGVV

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 17 Abs 1 StromGVV, § 17 Abs 2 S 2 GasGVV, § 241 Abs 2 BGB, § 254 BGB, § 280 BGB
    Stromlieferungsvertrag: Rechtsfolgen einer Tilgungsbestimmung des Kunden mit zweideutig bezeichneter Forderung; Zulässigkeit der Aufrechnung mit rechtsgrundlosen Gutschriften auf dem Kundenkonto gegen Zahlungsanspruch des Kunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten aufgrund der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht durch Geltendmachung überhöhter Stromlieferungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280
    Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten aufgrund der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht durch Geltendmachung überhöhter Stromlieferungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Itzehoe, 19.07.2011 - 1 S 28/11
    Auszug aus AG Meldorf, 07.02.2012 - 83 C 1068/11
    Die Beklagte kann die Kosten von Mahnschreiben aber nicht in Höhe von pauschal je 5 Euro ersetzt verlangen (LG Itzehoe, 1 S 28/11 vom 19.07.2011).

    Auch dass die Beklagte die Kosten von Mahnschreiben nicht in Höhe von pauschal je 5 Euro ersetzt verlangen kann, musste ihr infolge der Vielzahl von Urteilen mit diesem Inhalt bekannt sein (vgl. nur LG Itzehoe, 1 S 28/11 vom 19.07.2011).

  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 273/09

    Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen

    Auszug aus AG Meldorf, 07.02.2012 - 83 C 1068/11
    Zweitens sind vergleichbare Vorschriften (§ 17 GasGVV, § 17 StromGVV, § 30 AVBWasserV, § 30 FernwärmeV, § 23 NAV) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur auf Ablese- und Rechenfehler sowie sonstige Berechnungsmängel anwendbar (BGH, VIII ZR 273/09 vom 06.04.2011), wie sie hier nicht vorliegen.
  • BGH, 17.07.2007 - X ZR 31/06

    Rechte des Hauptunternehmers bei unmittelbarer Erbringung von Leistungen des

    Auszug aus AG Meldorf, 07.02.2012 - 83 C 1068/11
    Trifft der Leistende eine Tilgungsbestimmung, welche die zu tilgende Forderung zweideutig bezeichnet, so erlischt keine der in Betracht kommenden Forderungen (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 108, 109; BeckOK, § 361 BGB, Rn. 21).
  • BGH, 06.12.1988 - XI ZR 81/88

    Anfechtbarkeit einer Tilgungsbestimmung

    Auszug aus AG Meldorf, 07.02.2012 - 83 C 1068/11
    Alternativ kann der Leistende, wenn er zugleich Schuldner ist, oder der Gläubiger die Aufrechnung erklären und auf diese Weise nachträglich bestimmen, welche Forderung erlöschen soll (vgl. BGHZ 106, 163, 168).
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