Rechtsprechung
AG Meldorf, 07.02.2012 - 83 C 1068/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§§ 280, 361, 254, 812, 241 Abs. 2 BGB; § 287 ZPO; § 17 Abs. 1 StromGVV
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 17 Abs 1 StromGVV, § 17 Abs 2 S 2 GasGVV, § 241 Abs 2 BGB, § 254 BGB, § 280 BGB
Stromlieferungsvertrag: Rechtsfolgen einer Tilgungsbestimmung des Kunden mit zweideutig bezeichneter Forderung; Zulässigkeit der Aufrechnung mit rechtsgrundlosen Gutschriften auf dem Kundenkonto gegen Zahlungsanspruch des Kunden - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten aufgrund der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht durch Geltendmachung überhöhter Stromlieferungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280
Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten aufgrund der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht durch Geltendmachung überhöhter Stromlieferungskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Itzehoe, 19.07.2011 - 1 S 28/11
Auszug aus AG Meldorf, 07.02.2012 - 83 C 1068/11
Die Beklagte kann die Kosten von Mahnschreiben aber nicht in Höhe von pauschal je 5 Euro ersetzt verlangen (LG Itzehoe, 1 S 28/11 vom 19.07.2011).Auch dass die Beklagte die Kosten von Mahnschreiben nicht in Höhe von pauschal je 5 Euro ersetzt verlangen kann, musste ihr infolge der Vielzahl von Urteilen mit diesem Inhalt bekannt sein (vgl. nur LG Itzehoe, 1 S 28/11 vom 19.07.2011).
- BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 273/09
Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen
Auszug aus AG Meldorf, 07.02.2012 - 83 C 1068/11
Zweitens sind vergleichbare Vorschriften (§ 17 GasGVV, § 17 StromGVV, § 30 AVBWasserV, § 30 FernwärmeV, § 23 NAV) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur auf Ablese- und Rechenfehler sowie sonstige Berechnungsmängel anwendbar (BGH, VIII ZR 273/09 vom 06.04.2011), wie sie hier nicht vorliegen. - BGH, 17.07.2007 - X ZR 31/06
Rechte des Hauptunternehmers bei unmittelbarer Erbringung von Leistungen des …
- BGH, 06.12.1988 - XI ZR 81/88
Anfechtbarkeit einer Tilgungsbestimmung
Auszug aus AG Meldorf, 07.02.2012 - 83 C 1068/11
Alternativ kann der Leistende, wenn er zugleich Schuldner ist, oder der Gläubiger die Aufrechnung erklären und auf diese Weise nachträglich bestimmen, welche Forderung erlöschen soll (vgl. BGHZ 106, 163, 168).