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   AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 701/10   

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https://dejure.org/2010,19024
AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 701/10 (https://dejure.org/2010,19024)
AG Meldorf, Entscheidung vom 14.09.2010 - 81 C 701/10 (https://dejure.org/2010,19024)
AG Meldorf, Entscheidung vom 14. September 2010 - 81 C 701/10 (https://dejure.org/2010,19024)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 823 BGB; § 7 StVG
    Zur Haftung des Halters/Führers eines Kraftfahrzeugs; Beschmutzung der Kleidung von Fußgängern durch Spritzwasser

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs bei Durchfahren von Wasserlachen in Schrittgeschwindigkeit; "Beschädigung" der Kleidung durch Beschmutzung mit Spritzwasser

  • rabüro.de

    Zur Frage der Haftung des Fahrzeugführers für verschmutzte Kleidung durch Spritzwasser

  • beck.de PDF

    Halterhaftung; Spritzwasser; Kleidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; StVG § 7
    Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs bei Durchfahren von Wasserlachen in Schrittgeschwindigkeit; "Beschädigung" der Kleidung durch Beschmutzung mit Spritzwasser

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fußgänger werden von Auto vollgespritzt - Bei normaler Geschwindigkeit - kein Schadenersatz für die Reinigungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 594
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Frankfurt/Main, 07.10.1994 - 32 C 2225/94

    Haftungsverteilung bei Verschmutzung eines Fußgängers durch einen Schneematsch

    Auszug aus AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 701/10
    Halter von Kraftfahrzeugen haften nicht aus Betriebsgefahr für den Schaden, der durch das Beschmutzen der Kleidung von Fußgängern durch Spritzwasser entsteht (entgegen AG Frankfurt, NJW-RR 1995, 728).

    § 7 StVG knüpft einen Schadensersatzanspruch aber nicht an jede Eigentumsverletzung, sondern nur an die Beschädigung von Sachen (dies übersehend AG Frankfurt, NJW-RR 1995, 728).

  • OLG Frankfurt, 25.04.1986 - 2 Ss 27/86
    Auszug aus AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 701/10
    Anders mag es liegen bei der ekelerregenden Verschmutzung eines Kleids mit Urin oder bei dem Durchnässen eines Diensthemds mit Bier (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1987, 389).
  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 325/05

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung

    Auszug aus AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 701/10
    Unerheblich ist auch, dass der Schadensbegriff des § 7 StVG mit demjenigen des bürgerlichen Rechts identisch ist (BGH, NJW 2007, 1205).
  • BGH, 13.11.1979 - 5 StR 166/79

    Verteilerkasten - § 303 StGB, Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs

    Auszug aus AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 701/10
    Eine Sachbeschädigung lässt sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. RGSt 43, 203) annehmen, wenn entweder die Substanz oder die Gebrauchstauglichkeit einer Sache erheblich beeinträchtigt wird (vgl. OLG Hamm, 6 U 38/07 vom 23.08.2007; zu § 303 StGB BGHSt 13, 207; BGHSt 29, 129; BGH, NJW 1980, 602).
  • OLG Hamm, 23.08.2007 - 6 U 38/07

    Nichterstattungsfähigkeit von Vermögensschäden wegen Stigmatisierung von

    Auszug aus AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 701/10
    Eine Sachbeschädigung lässt sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. RGSt 43, 203) annehmen, wenn entweder die Substanz oder die Gebrauchstauglichkeit einer Sache erheblich beeinträchtigt wird (vgl. OLG Hamm, 6 U 38/07 vom 23.08.2007; zu § 303 StGB BGHSt 13, 207; BGHSt 29, 129; BGH, NJW 1980, 602).
  • BGH, 14.07.1959 - 1 StR 296/59

    Luftablassen - § 303 StGB, Strafbarkeit auch der Minderung der bestimmungsgemäßen

    Auszug aus AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 701/10
    Eine Sachbeschädigung lässt sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. RGSt 43, 203) annehmen, wenn entweder die Substanz oder die Gebrauchstauglichkeit einer Sache erheblich beeinträchtigt wird (vgl. OLG Hamm, 6 U 38/07 vom 23.08.2007; zu § 303 StGB BGHSt 13, 207; BGHSt 29, 129; BGH, NJW 1980, 602).
  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 334/79

    Verunglimpfung des Staates - Üble Nachrede gegen eine Person des politischen

    Auszug aus AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 701/10
    Eine Sachbeschädigung lässt sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. RGSt 43, 203) annehmen, wenn entweder die Substanz oder die Gebrauchstauglichkeit einer Sache erheblich beeinträchtigt wird (vgl. OLG Hamm, 6 U 38/07 vom 23.08.2007; zu § 303 StGB BGHSt 13, 207; BGHSt 29, 129; BGH, NJW 1980, 602).
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