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AG Meldorf, 15.05.2017 - 90 C 1072/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Verkehrsunfall Großbritannien - Ersatz fiktiver Reparaturkosten nach englischem Recht
- verkehrsrechtsiegen.de
Verkehrsunfall in Großbritannien: Zuständigkeit des deutschen Wohnsitzgerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 13.12.2007 - C-463/06
DAS OPFER EINES VERKEHRSUNFALLS KANN VOR DEM GERICHT DES ORTES SEINES WOHNSITZES …
Auszug aus AG Meldorf, 15.05.2017 - 90 C 1072/16
Die Beklagte kann aufgrund der Verweisung in Art. 11 Abs. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und die Vollstreckung von Zivil- und Handelssachen auf Art. 9 Abs. 1 Buchstabe b der vorgenannten Verordnung als ausländisches Versicherungsunternehmen, gegen das ein Direktanspruch eines Geschädigten in Betracht kommt und das im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ansässig ist, grundsätzlich an dem Gericht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union verklagt werden, wo der Geschädigte seinen Wohnsitz hat (EUGH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - C-463/06 -, NJW 2008, 819 ff.). - OLG Düsseldorf, 26.10.1999 - 21 U 48/99
Anwendbarkeit deutschen Rechts und des HWiG auf den Kauf eines Teppichs in der …
Auszug aus AG Meldorf, 15.05.2017 - 90 C 1072/16
Aus der Sicht des Gericht ist hinsichtlich der Prozesszinsen das deutsche Recht anzuwenden, da der Anknüpfungspunkt für die Zinsen ab Rechtshängigkeit das Prozessrechtsverhältnis darstellt und der Zweck der Vorschriften - die eine pauschalisierte und eine verschuldensunabhängige Verzinsung von Geldforderungen ab dem Zeitpunkt der prozessualen Geltendmachung gewährleisten sollen - am ehesten entspricht (so auch OLG Frankfurt…, Urteil vom 22. Mai 2007 - 9 U 12/07, NJW-RR 2007, S. 1357; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.1999 - 21 U 48/99 - juris;… grundlegend hierzu Prell, Der Anspruch auf Prozesszinsen nach deutschem Recht bei Vorliegen eines ausländischen Vertragsstatuts, JR 2012, S. 179 bis 182). - OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 9 U 12/07
Anwendbarkeit türkischen Rechts: Während einer Türkeireise geschlossener …
Auszug aus AG Meldorf, 15.05.2017 - 90 C 1072/16
Aus der Sicht des Gericht ist hinsichtlich der Prozesszinsen das deutsche Recht anzuwenden, da der Anknüpfungspunkt für die Zinsen ab Rechtshängigkeit das Prozessrechtsverhältnis darstellt und der Zweck der Vorschriften - die eine pauschalisierte und eine verschuldensunabhängige Verzinsung von Geldforderungen ab dem Zeitpunkt der prozessualen Geltendmachung gewährleisten sollen - am ehesten entspricht (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Mai 2007 - 9 U 12/07, NJW-RR 2007, S. 1357; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.1999 - 21 U 48/99 - juris;… grundlegend hierzu Prell, Der Anspruch auf Prozesszinsen nach deutschem Recht bei Vorliegen eines ausländischen Vertragsstatuts, JR 2012, S. 179 bis 182).