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AG Melsungen, 09.10.2003 - 4 C 45/03 (70) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von Stornierungsgebühren aus einem Reiserücktrittskostenversicherungsvertrag; Begriff der "unerwarteten schweren Erkrankung"; Akute Panikstörung als Rücktrittsgrund; Erstreckung einer Reiserücktrittskostenversicherung auf durch terroristische Anschläge ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vergleich-reiseruecktritt.de (Kurzinformation)
Reiserücktritt: Angstzustand, terroristischen Ereignisse
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.03.2000 - III ZR 179/99
Auftreten eines Ortsbürgermeisters in der Zwangsversteigerung zu Gunsten eines …
Auszug aus AG Melsungen, 09.10.2003 - 4 C 45/03
Das Adjektiv ?schwer? entstammt der Alltagssprache und macht klar, dass ein erheblicher Grad der Erkrankung vorliegen muss, um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können (LG München l, VersR 2001, 505). - LG München I, 30.03.2000 - 12 O 19386/99
Klausel über Beschränkung des Versicherungsschutzes auf unerwartet schwere …
Auszug aus AG Melsungen, 09.10.2003 - 4 C 45/03
Eine (unerwartete) schwere Erkrankung liegt demnach vor, wenn bei dem Versicherten oder einer versicherten Risikoperson aus dem Zustand des Wohlbefindens heraus Krankheitssymptome auftreten, die der Nutzung der gebuchten Hauptleistung in diesem gesundheitlichen Befinden entgegenstehen (LG München l, VersR 2001, 504 f.). - AG München, 17.08.1999 - 252 C 17502/99
Schlaflosigkeit und Unruhe stellen keine schwere Erkrankung dar
Auszug aus AG Melsungen, 09.10.2003 - 4 C 45/03
Dabei ist eine Krankheit schwer, wenn sie einen solchen Grad erreicht hat, dass der Antritt der Reise objektiv nicht zumutbar ist (AG München, Urteil vom 17.8. 1999, Az. 252 C 17502/99). - AG München, 03.08.2000 - 181 C 15698/00
Schlaflosigkeit und Angstgefühle stellen keine schwere Erkrankung dar L
Auszug aus AG Melsungen, 09.10.2003 - 4 C 45/03
Die auf Grund der terroristischen Anschläge eingetretenen Ängste vor weiteren terroristischen Anschlägen und damit verbundenen Angstzustände stellen zur Überzeugung des Gerichts jedoch kein im Rahmen der Reisekostenrücktrittsversicherung versichertes Ereignis dar (AG Nordhorn, VersR 2003, 767 = RRa 2003, 93; AG München, VersR 2001, 760; AG München, RRa 2003, 92).