Rechtsprechung
AG Melsungen, 20.10.2009 - 53 F 940/09 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Melsungen, 20.10.2009 - 53 F 940/09
- OLG Frankfurt, 12.03.2010 - 2 UF 362/09
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 12.03.2010 - 2 UF 362/09
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Beschluss über …
Die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Melsungen vom 20.10.2009 (Az.: 53 F 940/09) wird für die Zeit ab dem 1.9.2009 hinsichtlich eines 57, 86 EUR monatlich übersteigenden Unterhaltsbetrags einstweilen eingestellt.