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   AG Memmingen, 12.10.2020 - 13 C 524/20   

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AG Memmingen, 12.10.2020 - 13 C 524/20 (https://dejure.org/2020,31190)
AG Memmingen, Entscheidung vom 12.10.2020 - 13 C 524/20 (https://dejure.org/2020,31190)
AG Memmingen, Entscheidung vom 12. Oktober 2020 - 13 C 524/20 (https://dejure.org/2020,31190)
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  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus AG Memmingen, 12.10.2020 - 13 C 524/20
    Nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot kann der Geschädigte für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen (vgl. BGH, BGHZ 160, 377; BGH VersR 2011, 769; BGH, Un. v. 18.12.2012, Az. VI ZR 316/11).

    Darüber hinaus gehende bei gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-) Tarif zugänglich war (BGH, VersR 2009, 83; BGH VersR 2011, 769 m. w.N.).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07

    Anforderungen an die Einholung von Vergleichsangeboten bei Anmietung eines

    Auszug aus AG Memmingen, 12.10.2020 - 13 C 524/20
    Darüber hinaus gehende bei gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-) Tarif zugänglich war (BGH, VersR 2009, 83; BGH VersR 2011, 769 m. w.N.).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus AG Memmingen, 12.10.2020 - 13 C 524/20
    Dem Kläger ist dem Grunde nach im Einklang mit dem überwiegenden Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung auch das Zusatzentgelt für die Winterreifen zu erstatten (BGH, Urteil vom 05.03.2013 - VI ZR 245/11 mit weiteren Nachweisen dort).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Memmingen, 12.10.2020 - 13 C 524/20
    Nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot kann der Geschädigte für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen (vgl. BGH, BGHZ 160, 377; BGH VersR 2011, 769; BGH, Un. v. 18.12.2012, Az. VI ZR 316/11).
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus AG Memmingen, 12.10.2020 - 13 C 524/20
    Nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot kann der Geschädigte für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen (vgl. BGH, BGHZ 160, 377; BGH VersR 2011, 769; BGH, Un. v. 18.12.2012, Az. VI ZR 316/11).
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