Rechtsprechung
AG Memmingen, 16.11.2006 - HRB 1597 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2007, 268
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.03.1992 - II ZB 17/91
Beschwerdeberechtigung bei Anmeldung der Aktiengesellschaft - Gründung von …
Auszug aus AG Memmingen, 16.11.2006 - HRB 1597
2) Die 2-Jahres-Frist des § 67 Satz 1 UmwG beginnt im Fall der wirtschaftlichen Neugründung einer AG durch Verwendung einer Vorrats-AG (BGHZ 117, 323 ff.) erst mit der Eintragung der die wirtschaft- liche Neugründung begründenden Satzungsänderun- gen in das Handelsregister.Bereits mit Beschluss vom 16.3.1992 hat der BGH (BGHZ 117, 323) für Aktiengesellschaften entschieden, dass die spätere Verwendung einer auf Vorrat gegründeten Aktiengesell- schaft als wirtschaftliche Neugründung anzusehen ist und dass im Interesse eines wirksamen Gläubigerschutzes die Gründungsvorschriften sinngemäß anzuwenden sind.
- BGH, 07.07.2003 - II ZB 4/02
Anmeldung der Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines "alten" Mantels
Auszug aus AG Memmingen, 16.11.2006 - HRB 1597
Diese Rechtsprechung hat der BGH im Rahmen seiner Ent- scheidungen zur Verwendung des Mantels einer auf Vorrat ge- gründeten GmbH (Beschluss vom 9.12.2002, II ZB 12/02, DNotZ 2003, 443) bzw. eines unternehmenslos gewordenen GmbH-Mantels (Beschluss vom 7.7.2003, II ZB 4/02, Mitt- BayNot 2004, 133 [LS] = DNotZ 2003, 951) bekräftigt. - KG, 22.10.1996 - 1 AR 30/96
Kompetenz zur Bestimmung des örtlich zuständigen Registergerichtes im Rahmen …
Auszug aus AG Memmingen, 16.11.2006 - HRB 1597
Liegen jedoch beim Ge- richt des bisherigen Sitzes noch unerledigte, vor der Anmel- dung der Sitzverlegung eingegangene Anträge vor, so steht es im pflichtgemäßen Ermessen des bisher zuständigen Ge- richts, ob es diese Anmeldung noch selbst erledigt oder an das Gericht des neuen Sitzes abgibt (KG Berlin, Rpfleger 1997, 217 f.). - BGH, 09.12.2002 - II ZB 12/02
Wirtschaftliche Neugründung einer GmbH durch Verwendung eines Mantels; Anwendung …
Auszug aus AG Memmingen, 16.11.2006 - HRB 1597
Diese Rechtsprechung hat der BGH im Rahmen seiner Ent- scheidungen zur Verwendung des Mantels einer auf Vorrat ge- gründeten GmbH (Beschluss vom 9.12.2002, II ZB 12/02, DNotZ 2003, 443) bzw. eines unternehmenslos gewordenen GmbH-Mantels (Beschluss vom 7.7.2003, II ZB 4/02, Mitt- BayNot 2004, 133 [LS] = DNotZ 2003, 951) bekräftigt. - OLG Hamm, 19.12.2005 - 15 W 377/05
Beurkundung einer Kettenverschmelzung
Auszug aus AG Memmingen, 16.11.2006 - HRB 1597
Das gilt aber nicht, wenn Essentialia des Verschmelzungsvorgangs an schwerwiegenden Mängeln leiden bzw. wenn grundlegende materiellrechtlich erforderliche Voraussetzungen bei Frist- ablauf nicht vorliegen (Weiler, MittBayNot 2006, 377, 380, 381).