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   AG Memmingen, 30.03.2022 - 24 C 551/21   

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https://dejure.org/2022,29892
AG Memmingen, 30.03.2022 - 24 C 551/21 (https://dejure.org/2022,29892)
AG Memmingen, Entscheidung vom 30.03.2022 - 24 C 551/21 (https://dejure.org/2022,29892)
AG Memmingen, Entscheidung vom 30. März 2022 - 24 C 551/21 (https://dejure.org/2022,29892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anwendung der Vorfahrtregeln auf Parkplätzen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2010 - 1 U 240/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlichen

    Auszug aus AG Memmingen, 30.03.2022 - 24 C 551/21
    Für die Anwendung der Vorfahrtregel des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO bei einem Parkplatz ist nur dann Raum, wenn die "Fahrbahnen" zwischen den einzelnen Abstellreihen den Charakter von Straßen haben und die Vorrangfrage zwei Parkplatzbenutzer betrifft, die bei dem Befahren der Fahrbahnen mit Straßencharakter an einer Kreuzung oder Einmündung gleichzeitig zusammentreffen (OLG Düsseldorf Urt. v. 29.6.2010 - I-1 U 240/09, BeckRS 2011, 7368).

    Konkret muss ein Fahrzeugführer angesichts der ständig wechselnden Verkehrssituationen auf einem Parkplatz bei stetiger Bremsbereitschaft mit Schrittgeschwindigkeit fahren (OLG Düsseldorf Urt. v. 29.6.2010 - I-1 U 240/09, BeckRS 2011, 7368; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 16. Aufl., Rdnr. 273).

  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

    Auszug aus AG Memmingen, 30.03.2022 - 24 C 551/21
    Die Regeln der Straßenverkehrsordnung sind auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen grundsätzlich anwendbar (BGH NJW 2016, 1098).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2009 - 14 U 45/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Geltung der Vorfahrtsregeln auf einem

    Auszug aus AG Memmingen, 30.03.2022 - 24 C 551/21
    Entscheidend für diese Beurteilung sind die sich den Kraftfahrern bietenden baulichen Verhältnisse (OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 8.9.2009 - 14 U 45/09, BeckRS 2010, 1841).
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