Rechtsprechung
AG Menden, 05.04.2006 - 4 C 103/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Haftung des Reisevermittlers bei falscher Buchung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 280 I BGB
Haftung des Reisevermittlers bei falscher Buchung - Kanzlei Prof. Schweizer
Haftung des Reisevermittlers bei falscher Buchung, hier: Zelt statt Doppelzimmer
- nomos.de , S. 42
Reisebürohaftung, Pflicht zur Verwendung des richtigen Buchungskürzels
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Fehlerhafte Reisevertragsvermittlung
- RA Kotz
Schadensersatzansprüche bei fehlerhafter Reisevertragsvermittlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zelt statt Zimmer?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vertragspflichtverletzung eines Reiseveranstalters; Minderungsansprüche nach § 652f BGB; Berechnung des Nichterfüllungsschadens; Pflicht des Reisevermittlers zur Überprüfung eines verwendeten Buchungskürzels
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Im Zelt statt im Hotel gelandet - Reisebüro hatte falsch gebucht - Schadenersatz in Höhe der Preisdifferenz
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Doppelzelt statt Doppelzimmer: Reisebüro haftet bei Falschbuchung - Reisebüro muss richtig buchen
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1288
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 924/14
Ansprüche einer Vermögensberatungsgesellschaft gegen einen angestellten Berater …
Ein derartiges Mitverschulden des Arbeitgebers kann in schlechter Organisation des Arbeitsablaufs, mangelhafter Instruktion oder ungenügender Kontrolle begründet sein (zum Vorstehenden: Schweizer Bundesgericht 01.06.2005 - 4 C 103/2005/bie - zitiert nach: Webseite des Bundesgerichts: www.bger.ch). - LAG Hessen, 29.01.2015 - 5 Sa 925/14
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen der Belastung mit einer …
Ein derartiges Mitverschulden des Arbeitgebers kann in schlechter Organisation des Arbeitsablaufs, mangelhafter Instruktion oder ungenügender Kontrolle begründet sein (zum Vorstehenden: Schweizer Bundesgericht 01.06.2005 - 4 C 103/2005/bie - zitiert nach: Webseite des Bundesgerichts: www.bger.ch).