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   AG Menden, 06.02.2008 - 4 C 44/07   

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https://dejure.org/2008,29093
AG Menden, 06.02.2008 - 4 C 44/07 (https://dejure.org/2008,29093)
AG Menden, Entscheidung vom 06.02.2008 - 4 C 44/07 (https://dejure.org/2008,29093)
AG Menden, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 4 C 44/07 (https://dejure.org/2008,29093)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Menden, 06.02.2008 - 4 C 44/07
    Unter den genannten Grundsätzen des Bundesgerichtshofes (vergleiche BGH-Urteil vom 23.01.2007 VI ZR 67/06; NJW-RR 2006, 123; NJW 2006, 2472; NJW-RR 2007, 56) wird eine Überschreitung des " erforderlichen Herstellungsaufwandes " im Sinne des § 249 Abs. 11 BGB nur bei ganz außergewöhnlichen Umständen festzustellen sein.
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Menden, 06.02.2008 - 4 C 44/07
    Unter den genannten Grundsätzen des Bundesgerichtshofes (vergleiche BGH-Urteil vom 23.01.2007 VI ZR 67/06; NJW-RR 2006, 123; NJW 2006, 2472; NJW-RR 2007, 56) wird eine Überschreitung des " erforderlichen Herstellungsaufwandes " im Sinne des § 249 Abs. 11 BGB nur bei ganz außergewöhnlichen Umständen festzustellen sein.
  • LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04

    Voraussetzungen des presserechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

    Auszug aus AG Menden, 06.02.2008 - 4 C 44/07
    Unter den genannten Grundsätzen des Bundesgerichtshofes (vergleiche BGH-Urteil vom 23.01.2007 VI ZR 67/06; NJW-RR 2006, 123; NJW 2006, 2472; NJW-RR 2007, 56) wird eine Überschreitung des " erforderlichen Herstellungsaufwandes " im Sinne des § 249 Abs. 11 BGB nur bei ganz außergewöhnlichen Umständen festzustellen sein.
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Menden, 06.02.2008 - 4 C 44/07
    Unter den genannten Grundsätzen des Bundesgerichtshofes (vergleiche BGH-Urteil vom 23.01.2007 VI ZR 67/06; NJW-RR 2006, 123; NJW 2006, 2472; NJW-RR 2007, 56) wird eine Überschreitung des " erforderlichen Herstellungsaufwandes " im Sinne des § 249 Abs. 11 BGB nur bei ganz außergewöhnlichen Umständen festzustellen sein.
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