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   AG Menden, 15.05.2013 - 3 C 305/12   

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https://dejure.org/2013,53240
AG Menden, 15.05.2013 - 3 C 305/12 (https://dejure.org/2013,53240)
AG Menden, Entscheidung vom 15.05.2013 - 3 C 305/12 (https://dejure.org/2013,53240)
AG Menden, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 3 C 305/12 (https://dejure.org/2013,53240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verkehrsunfall, Stundensatz, mühelos zugänglich, Verweisung auf freie Werkstatt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verkehrsunfall, Stundensatz, mühelos zugänglich, Verweisung auf freie Werkstatt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweis des Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gem. § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 18/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei Möglichkeit der Anmietung eines

    Auszug aus AG Menden, 15.05.2013 - 3 C 305/12
    Der Kläger durfte die Abrechnung über die markengebundene Werkstatt nur dann in Anspruch nehmen, wenn ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für sie bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in ihrer Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer Preis zugänglich war (vgl. zum parallelen Fall der Unfallersatztarife BGH VI ZR 18/06, Urteil vom 23.01.2007, NJW 2007, 1123 ff.).

    So hat auch der Bundesgerichthof inzident bestätigt, dass auch der zeitlich zur Verfügung stehende Rahmen bei der vorzunehmenden Einzelfallabwägung Berücksichtigung findet (BGH VI ZR 18/06, Urteil vom 23.01.2007, Rn. 12 - zitiert nach juris, NJW 2007, 1123 ff.).

  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Menden, 15.05.2013 - 3 C 305/12
    Nach höchstrichterlichen Rechtsprechung kann der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (BGH VI ZR 259/09, Urteil vom 13.07.2010, NJW 2010, 2941).

    So hat der Bundesgerichtshof an anderer Stelle die Zugänglichkeit bejaht mit der Begründung, die Fachwerkstätten befänden sich "im unmittelbaren Einzugsbereich von Frankfurt." (BGH VI ZR 259/09, Urteil vom 13.07.2010, NJW 2010, 2941 ff.).

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 36/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten; Erstattung eines Unfallersatztarifs bei

    Auszug aus AG Menden, 15.05.2013 - 3 C 305/12
    Die an sich für die mühelose Zugänglichkeit darlegungsbelastete Beklagte kann hierzu nicht vortragen, weshalb den Kläger eine sekundäre Darlegungslast trifft (vgl. zur parallelen Problematik bei den Unfallersatztarifen BGH VI ZR 36/06, Urteil vom 06.03.2007, NJW 2007, 1676 ff.).
  • BGH, 26.06.2007 - VI ZR 163/06

    Erstattung von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif bei Beschaffung eines

    Auszug aus AG Menden, 15.05.2013 - 3 C 305/12
    Es geht im Kern um die Frage, ob so dem Unfallgeschädigten eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der ihm gemäß § 254 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zugemutet werden konnte (vgl. zum parallelen Fall bei den Unfallersatztarife bei der Mietwagenanmietung BGH VI ZR 163/06, Urteil vom 26.06.2007, NJW 2007, 2916 ff.).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus AG Menden, 15.05.2013 - 3 C 305/12
    Für diese Frage ist auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen (BGH VI ZR 139/08, Urteil vom 02.02.2010, NJW 2010, 1445 ff.).
  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter

    Auszug aus AG Menden, 15.05.2013 - 3 C 305/12
    Der Schädiger kann den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (BGH, Urteil vom 22.06.2010, VI ZR 337/09).
  • LG Arnsberg, 20.11.2013 - 5 S 58/13

    Feststellung eines Schadensersatzanspruchs aus Anlass eines Verkehrsunfalls;

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Menden (Sauerland), Az.: 3 C 305/12, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt, die Beklagten unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Menden vom 15.05.2013, Az. 3 C 305/12, als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 473, 46 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 20.08.2012, sowie außergerichtliche Anwaltskosten von 117, 51 EUR zu zahlen.

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