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   AG Menden, 24.09.2012 - 10 F 49/11   

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https://dejure.org/2012,88915
AG Menden, 24.09.2012 - 10 F 49/11 (https://dejure.org/2012,88915)
AG Menden, Entscheidung vom 24.09.2012 - 10 F 49/11 (https://dejure.org/2012,88915)
AG Menden, Entscheidung vom 24. September 2012 - 10 F 49/11 (https://dejure.org/2012,88915)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 02.01.2013 - 6 WF 254/12

    Erfallen der Einigungsgebühr bei nur vorläufiger Regelung der Eltern über den

    Auf die Erinnerung der Landeskasse vom 20.7.2012 wird die Festsetzung des Amtsgerichts - Familiengericht - Menden vom 25.3.2012 zu Gunsten des Rechtsanwalts T dahingehend abgeändert, dass für die Verfahren 10 F 43/11 und 10 F 49/11 insgesamt nur ein Betrag von 693, 18 EUR festgesetzt wird.

    Ebenfalls mit Schriftsatz vom 7.2.2011 hat die Antragstellerin im Parallelverfahren (10 F 49/11) beantragt, ihr die elterliche Sorge für das Kind M, geb.

    Die Festsetzung des Amtsgerichts zu Gunsten des Rechtsanwaltes T ist dahingehend zu korrigieren, dass insgesamt ein Betrag von 693, 18 EUR festzusetzen ist (für die Verfahren 10 F 43/11 und 10 F 49/11).

    Da bereits 1.621,98 EUR angewiesen wurden, sind 928, 80 EUR zurückzuzahlen (für beide Verfahren 10 F 43/11 und 10 F 49/11).

  • OLG Hamm, 27.12.2012 - 6 WF 255/12

    Erfallen der Einigungsgebühr bei nur vorläufiger Regelung der Eltern über den

    Auf die Erinnerung der Landeskasse vom 20.7.2012 wird die Festsetzung des Amtsgerichts - Familiengericht - Menden vom 31.3.2012 zu Gunsten des Rechtsanwalts T dahingehend abgeändert, dass für die Verfahren 10 F 43/11 und 10 F 49/11 insgesamt nur Betrag von 693, 18 EUR festgesetzt wird.

    Die Festsetzung des Amtsgerichts zu Gunsten des Rechtsanwaltes T ist dahingehend zu korrigieren, dass insgesamt ein Betrag von 693, 18 EUR festzusetzen ist (für die Verfahren 10 F 43/11 und 10 F 49/11).

    Da bereits 1.621,98 EUR angewiesen wurden, sind 928, 80 EUR zurückzuzahlen (für beide Verfahren 10 F 43/11 und 10 F 49/11).

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