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   AG Menden, 30.10.2006 - 3 C 557/04   

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https://dejure.org/2006,51331
AG Menden, 30.10.2006 - 3 C 557/04 (https://dejure.org/2006,51331)
AG Menden, Entscheidung vom 30.10.2006 - 3 C 557/04 (https://dejure.org/2006,51331)
AG Menden, Entscheidung vom 30. Oktober 2006 - 3 C 557/04 (https://dejure.org/2006,51331)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Schmerzensgeld für die Verursachung einer Asthmaerkrankung durch Schimmelpilzbefall in einer Mietwohnung; Anforderungen an den Nachweis des Klägers hinsichtlich einer Kausalität zwischen dem behaupteten Schimmelpilzbefall ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 201/99

    Mitursächlichkeit eines ärztlichen Behandlungsfehlers

    Auszug aus AG Menden, 30.10.2006 - 3 C 557/04
    Auch genügt die bloße Mitursächlichkeit für eine anteilige Haftung aus (BGH, NJW-Spezial 2006, 403; BGH, NJW 2002, 504 ; NJW 2000, 3423).
  • BGH, 20.11.2001 - VI ZR 77/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus AG Menden, 30.10.2006 - 3 C 557/04
    Auch genügt die bloße Mitursächlichkeit für eine anteilige Haftung aus (BGH, NJW-Spezial 2006, 403; BGH, NJW 2002, 504 ; NJW 2000, 3423).
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