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AG Meppen, 10.01.2006 - 19 M 471/05 |
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- BGH, 26.10.1984 - V ZR 218/83
Grundschuldbestellung zugunsten des Sohnes - §§ 727, 767 ZPO, Unzulässigkeit …
Auszug aus AG Meppen, 10.01.2006 - 19 M 471/05
Und hier entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des BGH, der sich das Gericht anschließt, dass eine isolierte Vollstreckungsstandschaft im Sinne einer auf das Vollstreckungsverfahren beschränkten Prozessstandschaft grundsätzlich nicht anzuerkennen ist (BGHZ 92, 347, 349; dort auch zur Notwendigkeit einer allerdings an § 727 ZPO scheiternden Titelumschreibung auf den Prozessstandschafter).