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   AG Merzig, 20.08.2010 - 24 C 438/10   

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https://dejure.org/2010,53490
AG Merzig, 20.08.2010 - 24 C 438/10 (https://dejure.org/2010,53490)
AG Merzig, Entscheidung vom 20.08.2010 - 24 C 438/10 (https://dejure.org/2010,53490)
AG Merzig, Entscheidung vom 20. August 2010 - 24 C 438/10 (https://dejure.org/2010,53490)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG Duisburg zur Zahlung restlichen Sachverständigenhonorares aus abgetretenem Recht verurteilt

 
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  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Merzig, 20.08.2010 - 24 C 438/10
    Laut Rechtsprechung des BGH darf sich die Grundvergütung der Sachverständigen an der Schadenshöhe orientieren (BGH Urt. vom 23.1.2007 - VI ZR 67/06 -, [abgedruckt in DS 2007, 144 m. Anm. Wortmann]).
  • LG Saarbrücken, 29.08.2008 - 13 S 112/08
    Auszug aus AG Merzig, 20.08.2010 - 24 C 438/10
    Abgesehen davon bedarf es nach der Entscheidung der Berufungskammer des LG Saarbrücken vom 29.8.2008 - 13 S 112/08 - zu dem Urteil des AG Homburg - Zweigstelle Blieskastel - C 215/07 - keiner detaillierten Überprüfung der Nebenkosten, weil die geltend gemachten Nebenkosten weder der Art noch der Höhe nach so ungewöhnlich sind, dass Hinweise auf eine fehlende Erforderlichkeit gegeben sind.
  • EuGH, 25.06.2008 - C-215/07

    Verlag Schawe - Streichung

    Auszug aus AG Merzig, 20.08.2010 - 24 C 438/10
    Abgesehen davon bedarf es nach der Entscheidung der Berufungskammer des LG Saarbrücken vom 29.8.2008 - 13 S 112/08 - zu dem Urteil des AG Homburg - Zweigstelle Blieskastel - C 215/07 - keiner detaillierten Überprüfung der Nebenkosten, weil die geltend gemachten Nebenkosten weder der Art noch der Höhe nach so ungewöhnlich sind, dass Hinweise auf eine fehlende Erforderlichkeit gegeben sind.
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