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AG Merzig, 26.03.2012 - 3 C 666/10 |
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Verfahrensgang
- AG Merzig, 26.03.2012 - 3 C 666/10
- LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12
Wird zitiert von ...
- LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12
Versicherungsvermittlung: Beratungspflichten bei Vermittlung eines …
Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. März 2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Merzig - 3 C 666/10 - wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Merzig vom 26. März 2012, Az. 3 C 666/10 (09) wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 864, 22 Euro nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 1. Juni 2009 sowie 120, 66 Euro nebst 5,- Euro vorgerichtliche Mahnauslagen zu zahlen.