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AG Merzig, 27.12.2011 - 30 F 138/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Merzig, 27.12.2011 - 30 F 138/11
- OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12
Teilentzug der elterlichen Sorge: Verfahrensmangel bei mangelnder Darstellung der …
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - in Merzig vom 27. Dezember 2011 - 30 F 138/11 SO - festgestellt, dass weder die Voraussetzungen für Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB, die mit einem auch nur teilweisen Entzug des Sorgerechts und einer Trennung der betroffenen Kinder von der Antragsgegnerin verbunden sind, noch die Erfordernisse für den Erlass einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB vorliegen, mit der Folge, dass es uneingeschränkt bei der alleinigen elterlichen Sorge der Antragsgegnerin verbleibt.