Rechtsprechung
AG Mettmann, 02.06.2016 - 20 C 96/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall i.R.d. Haftungsabwägung; Nachweis der Verursachung des Unfalls durch höhere Gewalt
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 1433
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.11.1990 - VI ZR 15/90
Pflichten des Führers eines Radladers beim Einfahren auf eine Straße
Auszug aus AG Mettmann, 02.06.2016 - 20 C 96/14
Da die dem § 10 StVO zugrundeliegenden Sorgfaltsanforderungen eine Kombination eines Teils der Regeln der §§ 9 und 8 StVO darstellen, spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den eine Grundstücksausfahrt verlassenden Kraftfahrer, wenn es im Zusammenhang mit einem solchem Verkehrsvorgang zu einem Unfall kommt (BGH NZV 1991, 187; OLG Zelle NZV 1991, 195). - OLG Koblenz, 02.10.2014 - 1 U 210/14
Verkehrssicherungspflichtiger muss kein Alternativwege schaffen!
Auszug aus AG Mettmann, 02.06.2016 - 20 C 96/14
Gegenteiliges haben die Beklagten weder konkret dargetan noch bewiesen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2005 - 1 U 210/14). - OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus AG Mettmann, 02.06.2016 - 20 C 96/14
Da die Klägerin mit Vorlage des Ersatzbeschaffungsbelegs (Anlage 6 = Bl. 52 d.A.) nachgewiesen hat, ein Ersatzfahrzeug angeschafft zu haben, liegen die Voraussetzungen einer Pauschale für An- und Abmeldekosten, Nummernschilder pp., die das Gericht nach § 287 ZPO auf 75, 00 EUR schätzt (vgl. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Februar 2006 - I-1 U 137/05, 1 U 137/05 -, Rn. 17, juris). - OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem aus einer …
Auszug aus AG Mettmann, 02.06.2016 - 20 C 96/14
Da die dem § 10 StVO zugrundeliegenden Sorgfaltsanforderungen eine Kombination eines Teils der Regeln der §§ 9 und 8 StVO darstellen, spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den eine Grundstücksausfahrt verlassenden Kraftfahrer, wenn es im Zusammenhang mit einem solchem Verkehrsvorgang zu einem Unfall kommt (BGH NZV 1991, 187; OLG Zelle NZV 1991, 195).